Hauptnavigation

faq

Darf ich Fahrradanhänger mit in den Zug nehmen?

Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.

Sie dürfen pro Fahrrad nur einen (zusammengeklappten) Anhänger mitnehmen.