Fahrradmitnahme im Fernverkehr
Nehmen Sie Ihr Fahrrad gleich mit auf Ihre Bahnreise und entdecken Sie eine Vielzahl an Städten und Urlaubszielen in Deutschland und Europa.
Ihre Vorteile
- Stellplatzreservierung und Fahrradkarte für Ihre Reiseverbindung innerhalb Deutschlands.
- Fahrradmitnahme ist auf ausgewählten Verbindungen im ICE sowie in allen IC- und EC-Zügen möglich, sofern vorab reserviert.
- Die Fahrradkarte gilt für Ihre gesamte Reiseverbindung, also auch in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen; bitte regionale Regelungen beachten).
Häufig gestellte Fragen
Es gelten die folgenden Preise für die Fahrradmitnahme:
- Bei Reisen innerhalb von Deutschland: je nach Entfernung, Buchungstag und Auslastung der Züge ab 7,50 Euro bis 12,90 Euro
- Bei internationalen Reisen: ab 7,50 Euro
- (Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner): siehe hierzu auch "Ist eine Kennzeichnung meines Fahrrads erforderlich?")
Haben Sie bereits eine Fahrkarte? Dann buchen Sie bitte die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung separat auf der Website oder in der App hinzu. Denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Dabei muss die Fahrradkarte über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte. Dann gilt sie in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung. Die Nutzung des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen) ist inklusive.
Sie können die verbindliche Stellplatzreservierung an allen bekannten Verkaufsstellen – mit Ausnahme der DB Automaten - zusammen mit der Fahrkarte buchen. Das geht auch auf der Website oder in der App. Buchen Sie direkt einen Sitzplatz, damit Sie möglichst nah bei Ihrem Fahrrad sitzen.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu. Sie bekommen dann Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt. Mit Klick auf den Buchen-Button sind ein Reisender und ein Fahrrad bereits voreingestellt.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Wenn Sie bereits ein Ticket für sich haben, ändern Sie in der Buchung online oder in der App bei der Auswahl "Reisende, Fahrräder" den Reisenden "Erwachsener" in "Fahrrad" um. Alternativ können Sie sich auch vorab an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden. Im Zug können Se kein Fahrradticket kaufen.
Sie haben eine BahnCard 100? Wenden sich direkt an die Service-Rufnummer 030 586020900 oder an unsere DB Reisezentren. So können Sie für Ihre kostenfreie Fahrradmitnahme einen Stellplatz reservieren. Wenn Sie die Fahrradmitnahme nicht vorab gebucht haben, können Sie das Fahrrad nicht mitnehmen.
Für Gruppen ab 6 Personen können Sie Ihre Fahrradkarten nicht online buchen. Kontaktieren Sie dafür unsere DB Verkaufsstellen oder rufen Sie die Servicenummer an unter 030 2970.
Sie können die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen. Das geht oft auch für internationale Züge.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auch ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist. Wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder an die Service-Rufnummer 030 2970.
Hinweis: Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner). Siehe hierzu auch „Muss ich mein Fahrrad für die Mitnahme in Fernverkehrszügen kennzeichnen?“).
Zusammengeklappte Fahrräder können Sie kostenfrei als Handgepäck mitnehmen- Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Sie können Klappräder sicher in den Gepäckregalen und Mehrzweckbereichen unterbringen. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Auch Fahrräder, die in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, dürfen Sie nicht mitnehmen.
Sie können Fahrradkarten grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umtauschen oder erstatten. Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden. Wenn Sie einen anderen Zug nutzen als ursprünglich gebucht, müssen Sie eine neue Stellplatzreservierung buchen.
Wenn Sie die Fahrradkarte zusammen mit einer Fahrkarte für die reisende Person kaufen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte (z. B. Storno, Zugbindung).
Ja, fügen Sie in der Buchungsanfrage neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
Ob es "stehende" oder "hängende" Fahrradhalterungen gibt, hängt von der Baureihe des Zuges ab. Die Reiseberater:innen können das für Sie prüfen. Wenn Plätze verfügbar sind, können sie Ihnen einen Stellplatz mit "stehender" Fahrradhalterung buchen.
Wenn Sie Ihre Bahnreise planen, können Sie vorab in der Reiseauskunft online oder in der App die Umsteigezeit anpassen.
Wählen Sie bei der Abfrage der Reiseverbindung auf der Website die Umsteigezeit aus, die für Sie am angenehmsten ist (in der App unter "Optionen").
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Sie dürfen pro Fahrrad nur einen (zusammengeklappten) Anhänger mitnehmen.
Sie dürfen nur Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung bis 250 Watt mitnehmen. Der Akku muss während der gesamten Fahrt fest montiert sein.
- Ersatz-Akku: Nicht erlaubt (Gefahrgut).
- Aufladen: Nicht im Zug erlaubt.
- Powerbank: Akku nicht als Powerbank nutzen.
- Eigenständigkeit: Pedelec selbst ein- und ausladen.
In Fernverkehrszügen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV):
- Fahrräder werden stehend oder hängend transportiert.
- Sichern Sie das Fahrrad in der Halterung.
An den Fahrradstellplätzen gibt es keinen Schließmechanismus. Nutzen Sie Ihr eigenes Schloss, um das Fahrrad zu sichern.
Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.
Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:
- Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.
Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:
- Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.
Unterbringungsmöglichkeiten:
- Gepäckregale
- Gepäckablagen über dem Sitz
- Stellflächen unter und zwischen den Sitzen
Sicherheitsvorkehrungen:
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
- Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.
Akku-Richtlinien:
- Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..
Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei. Diese müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie bitte auf Folgendes:
- das Faltrad kann nicht verrutschen
- Reisende werden nicht gefährdet
Tipp: Packen Sie das Rad in eine Tasche oder befestigen Sie es vorsichtig mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken.
Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen.
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.
Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse. Sie können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.
Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen
Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons mit Fahrradstellplätzen halten werden.
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Hinweis: Das Zugpersonal kann beim Ein- und Ausladen nicht helfen.
Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? In der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen" finden Sie dazu Informationen. Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung. Hier finden Sie Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze.
Im Zug
Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie direkt in der Nähe Ihres Fahrrads.
Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Hinweis: Möglicherweise müssen Sie mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
Nein, generell ist das nicht notwendig. Zeigen Sie bei der Fahrkartenkontrolle zusätzlich zur Fahrkarte auch Ihre Fahrradkarte und die Stellplatzreservierung vor.
Ausnahme für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner)
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus. Befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. Stellplatzreservierung.
Sie dürfen Ihr Fahrrad nur in einem Fernverkehrszug mitnehmen, wenn Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Fahrkarte mit Stellplatzreservierung vorzeigen können. Haben Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zum Ticket hinzugebucht? Dann müssen Sie die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung vorlegen.
Sie haben Ihre online gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung nicht dabei? Sie können sie erneut online abrufen. Das geht über Ihr Kundenkonto auf der Website oder in der App.
Wenn Sie aufgrund von Bahn-Verschulden Ihren Anschlusszug im Fernverkehr verpassen oder der gebuchte Fahrradwagen ausfällt, können Sie die nächstmögliche Verbindung nehmen, wenn dort noch ein Fahrradstellplatz buchbar ist.
Buchen Sie am besten online oder in der App. So sehen Sie schnell Verbindungen, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind. Im Fahrgastrechtefall können Sie Ihre doppelt gezahlte Reservierung erstatten lassen, wenn Sie die jeweiligen Belege einreichen.
Wenden Sie sich für eine neue Stellplatzreservierung auch an das DB Reisezentrum in Ihrer Nähe oder an die Servicenummer 030 2970. Ohne Stellplatzreservierung ist der Einstieg leider nicht möglich.
Bei folgenden, direkten Fernverkehrs-Verbindungen ins Ausland können Sie ein Fahrrad mitnehmen, wenn noch Stellplätze reservierbar sind.
Die Reiseverbindung finden Sie auch in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator. Sie finden dort auch Umsteigeverbindungen. Planen Sie für Umstiege aber bitte ausreichend Zeit ein.
Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970. Online ist die Buchung nicht möglich.
Direktverbindungen im Überblick:
Belgien
- ab Frankfurt über Köln nach Brüssel
Dänemark
- ab Hamburg nach Kopenhagen oder Aarhus
- ab Flensburg nach Fredericia
Italien
- ab München über den Brenner nach Bozen, Trento, Verona und Bologna
- ab Frankfurt über Zürich nach Mailand
Luxemburg
- ab Düsseldorf über Koblenz nach Luxemburg
Niederlande
- ab Frankfurt über Köln nach Amsterdam
- ab Berlin über Stendal, Hannover, Osnabrück und Rheine nach Apeldoorn und Amsterdam
Polen
- ab Berlin nach Warschau
- ab Berlin nach Krakau und Przemysl
Österreich
- ab Frankfurt über München, Dortmund oder Saarbrücken nach Graz/Klagenfurt mit ÖBB Railjets
- ab München nach Salzburg und Wien weiter nach Budapest mit ÖBB Railjets
- ab Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen nach Innsbruck mit ÖBB-Railjets
- ab Hamburg, Köln, Mainz und Nürnberg nach Wien über Passau
Schweiz
- ab Berlin nach Basel und Interlaken mit dem ICE 4
- ab Hamburg über Frankfurt nach Basel und Chur mit dem ICE 4
- ab Frankfurt nach Zürich und weiter nach Mailand
- ab Stuttgart über Singen nach Zürich
- ab München nach Zürich
Tschechien
- ab Hamburg über Berlin nach Prag
Nein, die DB-Fahrradkarte ist in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen nicht gültig. Es gelten die Bestimmungen zur Fahrradmitnahme des jeweiligen Verbundes vor Ort.