Welche Fahrräder darf ich mitnehmen?
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Auch Fahrräder, die in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, dürfen Sie nicht mitnehmen.