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Wie funktioniert der DB Fundservice?

Der Fundservice hilft, Verlorenes wiederzufinden.

Der DB Fundservice

Jedes Jahr gehen ca. 250.000 Dinge verloren, das kann alles sein, vom Schlüsselbund bis hin zu einer Posaune. Der Klassiker ist das Smartphone. Gelegentlich wundern sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch über Kuriositäten wie Heizungsthermen oder Staubsauger.

Wie genau der Fundservice bei der Deutschen Bahn funktioniert, haben wir uns einmal genauer angeschaut und in der zentralen Fundservice in Wuppertal nachgefragt. Neben vielen Informationen rund um den Ablauf haben wir auch von den häufigsten und skurrilsten Funden in Zügen und Bahnhöfen erfahren.

Wie funktioniert der DB Fundservice in der Praxis?

Sicher ist es vielen Reisenden schon einmal passiert: Sie steigen aus dem Zug und merken erst später, dass noch ein Teil des Gepäcks im Zug ist. Oft gibt es dann andere Reisende, die es finden und abgeben. Das geht beispielsweise beim Zugpersonal oder an der DB Information in den Bahnhöfen. Die verlorenen Sachen wandern dann in die Fundstelle, werden dort in der Datenbank „verloren&gefunden“ registriert und warten sieben Tage darauf, von ihrem Besitzer oder ihrer Besitzerin abgeholt zu werden. Aufgenommen wird dabei eine genaue Beschreibung der Fundsache sowie das Datum und der Fundort. Das Ziel: Möglichst viele Fundsachen sollen den Weg zurück zu ihren Besitzern und Besitzeriunnnen finden. Diese haben dann mehrere Möglichkeiten ihre Sachen wiederzubekommen.

Hier können Sie sich nach verlorenen Gegenständen erkundigen:

Was passiert genau mit den Fundsachen?

Werden Fundsachen nicht abgeholt, werden sie in die zentrale Sammelstelle nach Wuppertal gebracht. Dort werden die Fundsachen erneut geprüft und es wird noch einmal in der Datenbank „verloren&gefunden“ geschaut, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. In den nächsten 70 Tagen werden die Fundsachen gelagert und hoffentlich an Besitzer und Besitzerinnen zurückgegeben.

Immerhin können in 60 Prozent aller Fälle die Fundsachen ihren Eigentümer und Eigentümerinnen zurückgegeben werden, die Bahn ist in diesem Bereich sogar Marktführer.

In den großen und kleinen Lagerräumen warten die Fundsachen auf ihre Weiterverwertung. Je nachdem, um was es sich handelt, kann es der Weg in die Mülltonne, den Sperrmüll, die Schrottpresse oder zur Auktion sein.

Schmuckbild

© DB Vertrieb GmbH / Stefanie Fiebrig

Tipp:

Auch bei einer Zugfahrt sollten wichtige Dinge am besten mit Namen oder einer Adresse gekennzeichnet werden. Das erleichtert den Mitarbeitern und Mitarbeiterinne im Fundsachenmanagement die Suche.

Endstation der Fundsachen: Versteigerung

Vor der Versteigerung oder Auktion wird die Ware von erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sortiert und auch gebündelt. So wird beispielsweise eine Tasche komplett ausgeräumt und der Inhalt sortiert. Im Anschluss kommen alle Stifte in eine Kiste, Kosmetik- und Hygieneartikel in eine andere Kiste. Handys, Kleidung und Wertsachen kommen wieder in eine andere Abteilung, wo sie sortiert und aufbewahrt werden.

Bei der Auktion gibt es dann zum Beispiel einen Rucksack voller Kugelschreiber oder eine Tasche voll mit Parfum – das kann spannend für die Bieter und Bieterinnen sein, denn sie wissen nie, was sich in den Taschen verbirgt. Jacken oder Pullover werden meist gebündelt versteigert, es sei denn, es handelt sich um hochwertige Ware, die wird dann einzeln angeboten. Schmuck wird auch als Paket geschnürt, hochwertige Uhren werden allerdings einzeln versteigert.

In Wuppertal finden in der Regel einmal in der Woche Auktionen statt. Meistens sind es die gleichen 70-80 Menschen, die sich vor Ort einfinden und beispielsweise Kisten mit „Elektrokabeln“ oder Bündel von Handschuhen und Schals ersteigern. Es gibt auch Rucksäcke voller Handys, die immer sehr begehrt sind. Jede Auktion birgt neue Überraschungen.

 

Finderlohn

Den Finderlohn regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es schreibt vor, dass Dinge, die in öffentlichen Beförderungsmitteln oder im öffentlichen Verkehr gefunden werden, unverzüglich bei der Verkehrsanstalt – in dem Fall bei einem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bahn, an der Information oder an Servicestellen abgegeben werden müssen. Das gilt auch für Dinge, die im Bahnhof liegenbleiben.

Das Gesetzbuch regelt im Übrigen auch das Maß für den Finderlohn: Ab einem Wert von 50 Euro besteht Anspruch auf Finderlohn. Zwischen 50 und 500 Euro sind es 2,5 Prozent, ab 500 Euro sind es 1,5 Prozent. Der Anspruch erlischt nach drei Jahren.

 

Schmuckbild mit Grafik, Information wird im Text gegeben.

Schmuckbild mit Grafik, Information wird im Text gegeben.

© DB Fernverkehr AG / Katz & Tinte