Ihre Vorteile
- Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei
- Kinder bis inklusive 14 Jahre reisen im Fernverkehr kostenfrei mit einer Begleitperson, die mindestens 15 Jahre alt ist.
- Allein reisende Kinder von 6 bis 14 Jahren bekommen 50 % Rabatt (City-Ticket ggf. abweichend)
Erklärvideo: Familienreservierung
Informationen für Reisen mit Kindern von 0-5 Jahre
Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre fahren in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn kostenfrei und müssen dafür auf der Fahrkarte nicht eingetragen werden. Wir empfehlen jedoch Kinder unabhängig des Alters anzugeben, da so eine Sitzplatzreservierung im Kleinkindabteil oder -bereich möglich ist. Die mitfahrenden Kinder werden erst ab 6 Jahre auf der Fahrkarte der Begleitperson aufgelistet.
Bei Reisen mit einer grenzüberschreitenden Fahrkarte in die Schweiz oder nach Österreich fahren eigene Kinder oder Enkel bis einschließlich 5 Jahre kostenfrei mit, wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Informationen für Reisen mit Kindern von 6-14 Jahre
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre fahren in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahre kostenfrei, müssen aber bei Buchung angegeben werden. Bis zu vier Kinder können pro Ticket mitfahren. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Bei Reisen ausschließlich im Nahverkehr gilt in der Regel eine kostenfreie Mitnahme für bis zu 3 Kinder. Bei Landes- und Verbundtarifen kann es Abweichungen von dieser Regelung geben.
Informationen zur telefonischen Ticketbuchung
Informationen zu allein reisenden Kindern von 6 bis 14 Jahre
Information für junge Reisende unter 27 Jahre
Einschränkungen beim Online-Ticket
Kinder ab 15 Jahren, die eine eigene BahnCard, eine eigene Kreditkarte, einen eigenen Personalausweis oder eine eigene EC-/Maestro-Karte besitzen, können ein reguläres Online-Ticket zum Sofortausdrucken oder fürs Handy nutzen.
Fahrkarten für Kinder mit Behinderung und Ihre Begleitperson
Spiel-Kinderfahrkarte - der ganz besondere Fahrschein
Kinder dürfen sich auf einen ganz besonderen Fahrschein freuen. Die Kinderfahrkarte ist ein Gutschein, mit dem sich jedes Kind eine Überraschung im Bordbistro abholen darf. Einfach die Kinderfahrkarte beim Zugbegleiter oder im Bordbistro holen und gegen eine Überraschung eintauschen. Die Kinderfahrkarte gilt nicht als Reisedokument.