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Teilnahmebedingungen des Kundenbindungsprogramms BahnBonus

Aktuelle Teilnahmebedingungen - gültig seit 12. Juni 2022

1.1 Mit dem BahnBonus Programm bieten wir ein Loyalitätsprogramm zur Belohnung der Kundentreue. Wir, das ist die DB Fernverkehr AG, Europa-Allee 78-84 in 60486 Frankfurt am Main. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen des BahnBonus Programms der DB Fernverkehr AG.

1.2 Als Teilnehmer:in am BahnBonus Programm haben Sie die Möglichkeit, BahnBonus Prämienpunkte und BahnBonus Statuspunkte zu sammeln. Eine Übersicht über das BahnBonus Programm finden Sie unter BahnBonus

1.3 Wir unterscheiden zwischen BahnBonus Prämienpunkten und BahnBonus Statuspunkten. BahnBonus Prämienpunkte können gegen BahnBonus Prämien eingelöst werden. BahnBonus Statuspunkte dienen zum Erreichen bestimmter Statuslevel und berechtigen zur Inanspruchnahme damit verbundener Statusleistungen.

1.4 Eine Einlösung von BahnBonus Statuspunkten in BahnBonus Prämien oder ein Umtausch in BahnBonus Prämienpunkte ist nicht möglich. Das gilt auch umgekehrt.

1.5 BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte sind personengebunden und deshalb nicht übertragbar. Ebenso sind BahnBonus Prämienfahrkarten grundsätzlich nicht übertragbar, es sein denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, die ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum haben. Die Teilnahme am BahnBonus Programm ist kostenlos.

2.2 Für die Teilnahme am BahnBonus Programm ist Ihre Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung müssen Sie Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum mitteilen. 

2.3 Nach erfolgreicher Anmeldung zum BahnBonus Programm erhalten Sie mit der zugesandten Anmeldebestätigung Ihre persönliche BahnBonus Nummer. Zusätzlich zur BahnBonus Nummer bekommen Sie auch Ihre BahnBonus Karte zugesendet.. Auf der BahnBonus Karte ist die BahnBonus Nummer ebenfalls vermerkt. Sie dient zur Legitimation bei der Inanspruchnahme von BahnBonus Prämien-Freifahrten. Die Zusendung der BahnBonus Karte entfällt für Besitzer einer gültigen BahnCard, da die BahnCard die Funktion der BahnBonus Karte nach erfolgreicher Anmeldung zum BahnBonus Programm übernimmt. Ihre BahnBonus Nummer steht Ihnen nach Anmeldung in der BahnBonus App ebenfalls als digitale BahnBonus Karte in der BahnBonus App zur Verfügung. Diese digitale BahnBonus Karte können sie ebenfalls zur Legitimation bei der Inanspruchnahme von BahnBonus Prämien-Freifahrten einsetzen. Die BahnBonus App können Sie in den gängigen App-Stores kostenlos herunterladen. 

Es folgen die Infos zur Nutzung

3.1 Für die Nutzung des BahnBonus Programms müssen Sie angemeldet sein und Ihre BahnBonus Nummer erhalten haben. Diese finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung auf Ihrer (digitalen) BahnBonus Karte bzw. BahnCard und in Ihrer Anmeldebestätigung (siehe Ziffer 2.3).


3.2 Für die Nutzung des BahnBonus Programms steht Ihnen ebenfalls die kostenlose BahnBonus App zur Verfügung. Diese können Sie in den gängigen App-Stores kostenlos herunterladen. Sie können das BahnBonus Programm zudem auch online nutzen.


3.3 Den aktuellen Stand Ihrer BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte können Sie jederzeit über die BahnBonus App einsehen, auf unserer Website finden oder telefonisch beim kostenlosen BahnBonus Service unter 030 2970 erfragen. Zudem informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über Ihren aktuellen Punktestand. 

4.1 Als BahnBonus Teilnehmer:in erhalten Sie mit dem Kauf von sammelfähigen Angeboten der DB Fernverkehr AG (z.B. Fahrkarten, BahnCards) sowohl BahnBonus Prämien- als auch BahnBonus Statuspunkte. 

4.2 Für jeden EURO Umsatz bekommen Sie je einen BahnBonus Prämien- und je einen BahnBonus Statuspunkt gutgeschrieben. Es wird der auf volle EUR aufgerundete Preis des sammelfähigen Angebotes der DB Fernverkehr AG zugrunde gelegt. Eine Gutschrift beider BahnBonus Punktearten ist ab einem Mindestumsatz von 5 Euro je sammelfähiger Transaktion möglich. 

4.3 Sie entscheiden in Ihrem Kundenkonto, ob Sie bei jeder sammelfähigen Transaktion automatisch BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten (bei Neuanmeldungen zum BahnBonus Programm ist das automatische Sammeln voreingestellt, kann aber deaktiviert werden). Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, bei jeder sammelfähigen Transaktion individuell für diese Transaktion auszuwählen, ob Sie BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten oder nicht. Beim Kauf von Fahrkarten im Abonnement (DB Jobtickets und DB Jahreskarten) werden BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte immer automatisch gutgeschrieben. Eine Abwahl ist nicht möglich.

4.4 In bestimmten Fällen erhalten Sie für besondere Aktionen abweichende BahnBonus Prämien- und/oder BahnBonus Statuspunkte. Über solche Aktionen informieren wir Sie auf BahnBonus, über die BahnBonus App, per Brief oder E-Mail.

4.5 Sind Reisender und Buchender nicht identisch, kann nur der Reisende, sofern er selbst Teilnehmer am BahnBonus Programm ist, die Punkte gutgeschrieben bekommen.

4.6 Zusätzlich können Sie BahnBonus Prämienpunkte auch bei Mobilitäts- und Reisedienstleistern der DB und bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen sammeln. Das Sammeln von BahnBonus Statuspunkten ist in diesen Fällen nicht möglich. 

4.7 Das Sammeln von BahnBonus Prämienpunkten ist auch beim Einsatz der BahnCard Kreditkarte möglich, solange die BahnCard Kreditkartenfunktion von der Commerzbank noch angeboten wird. Das Sammeln von BahnBonus Statuspunkten ist mit der BahnCard Kreditkarte nicht möglich.

4.8 Eine Übersicht über Ihre Sammelmöglichkeiten finden Sie unter Bonuspunkte sammeln

4.9 Wir behalten uns vor, Ihr BahnBonus Punktekonto auf die Einhaltung der Sammelbedingungen zu prüfen. 

5.1 Für sammelfähige Angebote der DB Fernverkehr werden Ihnen die BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte in der Regel 3 Tage nach dem Kauf der Fahrkarte bzw. BahnCard gutgeschrieben. Bei Fahrkarten erfolgt die Gutschrift aber frühestens zum 1. Geltungstag der Fahrkarte bzw. BahnCard. Im Einzelfall kann es zu zeitlichen Verzögerungen der Gutschrift kommen. 

5.2 Die Gutschrift von BahnBonus Prämienpunkten, die Sie bei Mobilitäts- und Reisedienstleistern der DB, bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen und mit der BahnCard Kreditkarte gesammelt haben, erfolgt in der Regel einen Monat später.

5.3 Eine rückwirkende Gutschrift von BahnBonus Prämien- und/oder BahnBonus Statuspunkten, wenn der Teilnehmer z.B. seine BahnBonus Nummer beim Erwerb nicht angegeben hat, erfolgt nicht.

BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte können nicht auf eine andere Person übertragen werden. Auch die Übertragung auf eine andere Person, die selbst Teilnehmer:in am BahnBonus Programm ist, ist ausgeschlossen.

7.1 Ihre gesammelten BahnBonus Prämienpunkte verfallen drei Jahre nach ihrer Gutschrift zum Quartalsende, wenn Sie diese nicht bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine BahnBonus Prämie eingelöst haben. 


7.2 Sind Sie zu diesem Zeitpunkt Inhaber:in einer BahnCard Kreditkarte, wird die fällige Löschung von nicht eingelösten BahnBonus Prämienpunkten für die Dauer der Laufzeit der BahnCard Kreditkarte ausgesetzt. Sobald Ihr BahnCard-Vertrag mit Kreditkartenfunktion durch Kündigung Ihrerseits endet, verfallen die noch nicht eingelösten, löschungsreifen BahnBonus Prämienpunkte, deren Verfall für die Dauer dieses Vertrages gehemmt war, zum nächsten Quartalsende, es sei denn, Sie sind zum Zeitpunkt dieses Quartalsendes wieder Inhaber eines neuen Bahncard-Vertrags mit Kreditkartenfunktion. In diesem Fall wird die Löschung von nicht eingelösten, löschungsreifen BahnBonus Prämienpunkten wiederum für die Dauer des neuen Bahncard-Vertrags mit Kreditkartenfunktion ausgesetzt. 


7.3 Ihre gesammelten BahnBonus Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift. 

7.4 Wenn Sie eine Fahrkarte stornieren, für die Sie beim Kauf BahnBonus Prämien- und/oder Statuspunkte gutgeschrieben bekommen haben, werden diese Punkte im Nachhinein storniert.

7.5 BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte werden (ggf. anteilig) storniert, wenn Sie die Erstattung Ihrer Fahrkarte im Rahmen von Fahrgastrechten beantragen oder nach einem BahnCard 25/50-Kauf diesen Vertrag wirksam im Wege des Fernabsatzes widerrufen.

Es folgen die Infos zur Teilnahme

8.1 Sie können die Teilnahme am BahnBonus Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen wie folgt ordentlich kündigen:

8.2 Mit Zugang Ihrer Kündigung bei uns verfallen alle angesammelten BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte und es können keine neuen Punkte gesammelt werden. Sollten Sie im Besitz eines Statuslevels sein, verlieren Sie dieses durch Ihre Kündigung.

8.3 Eine ordentliche Kündigung durch uns ist mit einer Frist von 12 Monaten möglich. Während dieser Kündigungsfrist können Sie sowohl neue BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte sammeln als auch BahnBonus Prämienpunkte einlösen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist verfallen dann jedoch alle noch bestehenden BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte.

8.4 Unabhängig von der genannten ordentlichen Kündigung durch Sie oder uns können beide Vertragspartner aus wichtigem Grund eine außerordentliche Kündigung in Textform (z.B. als E-Mail) aussprechen. 
Ein wichtiger Grund liegt dabei für uns insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • schwerwiegender Verstoß des Teilnehmers gegen diese BahnBonus Teilnahmebedingungen
  • Missbrauch oder Manipulationen des BahnBonus Programms 
  • wesentliche Falschangaben des Teilnehmers

8.5 Außer in den Fällen von §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. 

8.6 Im Fall der außerordentlichen Kündigung eines Vertragspartners verfallen Ihre BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, es sei denn Ihre BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte verfallen vorher schon aufgrund Zeitablaufs gemäß Nr. 7.

9.1 Die Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten für Bahn Sach- und Spendenprämien sind in den „Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten“ geregelt. Hier können Sie die Bedingungen einsehen: bahn.de/agb

9.2 Alle Bedingungen zu BahnBonus Prämienfahrkarten sind in den "Beförderungsbedingungen der DB AG" und insbesondere in den Bedingungen "BahnBonus Prämienfahrkarten" geregelt. Hier können Sie die Bedingungen einsehen: bahn.de/agb

10.1 Mit den gesammelten BahnBonus Statuspunkten können Sie verschiedene Statuslevel erreichen, die jeweils mit besonderen Statusvorteilen verbunden sind. In jedem Statuslevel erhalten Sie unterschiedliche Statusvorteile. Eine Übersicht finden Sie in der BahnBonus App und via BahnBonus.


10.2 Jedes Statuslevel ist ab Erreichen 12 Monate gültig. Dies gilt auch, wenn die Anzahl Ihrer BahnBonus Statuspunkte zwischenzeitlich unter die jeweils erforderliche Punkteschwelle fällt.

10.3 Sollten Sie bereits vor Ablauf der 12 Monate Ihres Statuslevels die Punkteschwelle eines höheren Levels erreichen, so steigen Sie direkt in das neue Statuslevel auf und besitzen dieses mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Eintritt in die neue Stufe.

11.1 Die Inanspruchnahme Ihrer Statusvorteile ist ausschließlich über die BahnBonus App möglich. Eine Einlösung auf anderem Wege ist nicht möglich. Wir versenden insbesondere keine physischen Gutscheine oder Statusnachweise.

11.2 Ihre persönlichen Statusinformationen können Sie über die BahnBonus App, auf BahnBonus oder telefonisch über den BahnBonus Service unter der kostenlosen Telefonnummer 030 2970 erhalten.

12.1 Wir können diese BahnBonus Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung Ihrer und unserer Interessen zumutbar sind. 


12.2 Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für uns bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aus technischen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. 


12.3 Wir werden Ihnen die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens acht Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen akzeptieren oder widersprechen. 


12.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen als vereinbart. 


12.5 Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen.


12.6 Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist nur mit aktiver Zustimmung des Teilnehmers möglich. 

13.1 Unsere Vertragssprache ist Deutsch.


13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 
Wenn Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. 
Im Übrigen richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. 


13.3 Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder sind Sie Kaufmann oder haben ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem BahnBonus Programm der Sitz der DB Fernverkehr AG in Frankfurt am Main. 


13.4 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Neue Teilnahmebedingungen - gültig ab 01. Mai 2025

Details zu den Teilnahmebedingungen

Mit dem BahnBonus Programm bietet die DB Fernverkehr AG ein Vorteilsprogramm zur Belohnung der Kundentreue. Über BahnBonus wird die Möglichkeit geboten, für ausgewählte Angebote und Tickets BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sowie bei verschiedenen Partnerunternehmen BahnBonus Prämienpunkte zu sammeln. Die BahnBonus Prämienpunkte können in der PrämienWelt für verschiedene Prämien eingelöst werden. Eine Übersicht über die Sammel- und Einlöse-Möglichkeiten der BahnBonus Punkte sowie über die Vorteile der Statuslevel ist hier zu finden. Die Sammel- und Einlöse-Möglichkeiten sowie die Statusvorteile, können sich jederzeit verändern. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden des Vorteilsprogramms BahnBonus. 

Betreiberin und Herausgeberin von BahnBonus ist die DB Fernverkehr AG, Europa-Allee 78-84 in 60486 Frankfurt am Main.   

Für das Sammeln und das Einlösen von Punkten und die allgemeine Durchführung von BahnBonus gelten Bedingungen, die hier zusammengefasst sind. Besondere Regelungen können sich ferner aus weiteren Programmunterlagen (z.B. PrämienWelt Einlösebedingungen) sowie aus den BahnBonus Kommunikationsmedien ergeben. Insbesondere die Vertragskommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail.

1.1 Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, die ihren Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum haben. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) des oder der Teilnehmenden. Angaben zur Person sowie zum Wohnsitz sind korrekt und wahrheitsgemäß zu machen. Jede natürliche Person darf nur einmal zu BahnBonus angemeldet sein, außer bei separater Nutzung eines Geschäfts- und eines Privatkundenkontos. Die Teilnahme am BahnBonus Programm ist kostenlos. 

​Eine Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten und die Nutzung von Statusvorteilen ist nur mit einem Kundenkonto der Deutschen Bahn möglich. Zur Anmeldung müssen Sie Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum mitteilen. Die Anmeldung zu BahnBonus können Sie jederzeit im DB Kundenkonto vornehmen. 

1.2 Kundenkonto der Deutschen Bahn

Nach Ihrer Anmeldung können Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer BahnBonus Teilnahme in Ihrem DB Kundenkonto einsehen. ​Sie können dort angeben, ob Sie bei jeder Buchung mit Ihrem DB Kundenkonto automatisch Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten. Andernfalls werden Sie bei jeder Buchung gefragt, ob Sie Punkte sammeln möchten. ​Sie erhalten eine Übersicht über alle Ihre gesammelten Prämien- und Statuspunkte sowie die eingelösten Punkte. So können Sie jederzeit Ihren Punktestand nachverfolgen und sehen, wie viele Punkte Ihnen jeweils gutgeschrieben oder z. B. aufgrund einer Prämienbestellung abgezogen wurden. Sie können weiterhin im DB Kundenkonto eine Zustimmung zum E-Mail-Marketing der DB Fernverkehr AG erteilen oder eine gegebene Zustimmung entziehen. Wenn Sie nicht mehr am BahnBonus Programm teilnehmen möchten, können Sie sich im DB Kundenkonto vom BahnBonus Programm abmelden.  Nähere Informationen zur BahnBonus Abmeldung finden Sie unter Ziffer 6. 

​​​​1.3 Teilnahmebeginn

Nach erfolgreicher Anmeldung zum BahnBonus Programm erhalten Sie mit der per E-Mail zugesandten Anmeldebestätigung Ihre persönliche BahnBonus Nummer. Ihre BahnBonus Nummer ist nach Anmeldung ebenfalls in Ihrem DB Kundenkonto abrufbar (siehe Ziffer 1.1). Ihre BahnBonus Nummer steht Ihnen nach Anmeldung darüber hinaus digital in der BahnBonus App zur Verfügung (siehe Ziffer 1.3). Diese digitale BahnBonus Nummer dient zur Legitimation bei der Inanspruchnahme von BahnBonus Prämien und bei Leistungen von Partnerunternehmen.  

​​​​​​​​​​​​​​1.4 BahnBonus App

Dieser Abschnitt gilt nur bei Verwendung der BahnBonus App. „Verwendung der BahnBonus App“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen meint die Nutzung der BahnBonus App ab dem erstmaligen Login mit den Zugangsdaten Ihres DB Kundenkontos. Bitte beachten Sie, dass Sie bestimmte Vorteile des BahnBonus Programms ohne BahnBonus App nicht in Anspruch nehmen können. Dies umfasst z.B. Statusvorteile sowie bestimmte Prämienaktionen, Angebote und Gewinnspiele. 
Die BahnBonus App kann hier oder in allen gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Für die Nutzung der BahnBonus App benötigen Sie ein Smartphone mit einem kompatiblen Betriebssystem. Bei Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der BahnBonus App kann es dazu kommen, dass Ihnen die BahnBonus Punkte und Statusvorteile nicht zur Verfügung stehen. Wir informieren hierüber vorab in der BahnBonus App und über bahn.de.

​​​​​​​​​​​​​​1.5 App-Nutzung

Bei Verwendung der BahnBonus App erheben wir Informationen über alle Inhalte, die Sie in der App betrachtet haben, z.B. Vorteile und Angebote, Ihre Benachrichtigungseinstellungen, die Teilnahme an Gewinnspielen, angesehene Artikel und weitere. Wir sammeln auch Informationen über Ihre Interaktion mit der App, wie z.B. besuchte Seiten und Klicks. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre BahnBonus Nummer, Informationen zur genutzten Betriebssystemversion, der Gerätekennzeichnung, der Systemsprache und der von Ihnen genutzten App-Version.

Details zu den Punktearten

BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sind personengebunden und deshalb nicht übertragbar. Eine Einlösung von BahnBonus Statuspunkten in BahnBonus Prämien oder ein Umtausch in BahnBonus Prämienpunkte ist nicht möglich. Dies gilt auch umgekehrt.

2.1 BahnBonus Prämienpunkte

BahnBonus Prämienpunkte können gegen Prämien eingelöst oder für ausgewählte Projekte gespendet werden. Gesammelte Prämienpunkte verfallen drei Jahre nach deren Gutschrift zum Quartalsende, wenn diese nicht bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine Prämie eingelöst wurden.  

2.2 BahnBonus Statuspunkte

BahnBonus Statuspunkte dienen zum Erreichen bestimmter Statuslevel und berechtigen zur Inanspruchnahme damit verbundener Statusvorteile. BahnBonus Statuspunkte können nur beim Kauf von Bahnprodukten (z.B. Fahrkarten, BahnCards) gesammelt werden. Zeitlich begrenzte oder dauerhafte Möglichkeiten des Sammelns von Statuspunkten und deren Bedingungen werden gesondert bekannt gegeben. Mit den gesammelten BahnBonus Statuspunkten können Sie verschiedene Statuslevel erreichen, die jeweils mit besonderen Statusvorteilen verbunden sind (siehe Ziffer 5). Gesammelte BahnBonus Statuspunkte verfallen 365 Tage nach ihrer Gutschrift.

​​​​​​​​​​​​​​2.3 Punktestand

Den aktuellen Stand Ihrer BahnBonus Prämien- und Statuspunkte können Sie über die BahnBonus App, im DB Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App im eingeloggten Zustand einsehen.

​​​​​​​​​​​​​​2.4 Punkteverfall

Eine Verlängerung der Geltungsdauer, ein Aussetzen des Verfalls oder eine Wiederherstellung von verfallenen Punkten ist ausgeschlossen​​​​​​​.

Details zu Punkte sammeln

Das Punktesammeln ist ab Teilnahmebeginn möglich. Das Sammeln für Dritte ist nicht zulässig. Insbesondere werden Punkte nur der Person gutgeschrieben, auf welche die Fahrkarte oder BahnCard ausgestellt ist. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der BahnBonus Partnerunternehmen müssen Leistungsempfänger auch BahnBonus Teilnehmende sein, damit die Gutschrift von BahnBonus Prämienpunkten erfolgt.
BahnBonus Teilnehmende erhalten mit dem Kauf von sammelfähigen Angeboten der DB Fernverkehr AG (z.B. Fahrkarten, BahnCards) sowohl BahnBonus Prämien- als auch Statuspunkte. Eine Übersicht über die sammelfähigen Angebote der DB Fernverkehr AG finden Sie hier. Für jeden Euro Umsatz bei der Deutschen Bahn erhalten Sie je einen BahnBonus Prämien- und je einen BahnBonus Statuspunkt gutgeschrieben; im Rahmen von Aktionen oder für ausgewählte Leistungen kann davon abgewichen werden. Es wird der auf volle Euro aufgerundete Preis des sammelfähigen Angebotes der DB Fernverkehr AG zugrunde gelegt. Sie haben die Möglichkeit bei jeder sammelfähigen Transaktion bei der Deutschen Bahn individuell für diese Transaktion auszuwählen, ob Sie hierfür BahnBonus Prämien- und Statuspunkte sammeln möchten oder nicht.

Die DB Fernverkehr AG behält sich vor, gewisse Sammelmöglichkeiten und Leistungen nur unter Verwendung der BahnBonus App zu ermöglichen.
Zusätzlich können Sie BahnBonus Prämienpunkte bei Mobilitäts- und Reisedienstleistenden der DB und bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen sammeln. Falls nicht anders angegeben, ist das Sammeln von BahnBonus Statuspunkten in diesen Fällen nicht möglich. Eine Übersicht über die Sammelmöglichkeiten finden Sie hier.

3.1 Sonstige Möglichkeiten des Punktesammelns 

Sonstige zeitlich begrenzte oder dauerhafte Möglichkeiten des Punktesammelns und deren Bedingungen werden gesondert in den BahnBonus Kommunikationsmedien (z.B. BahnBonus App, E-Mail) oder beim jeweiligen BahnBonus Partnerunternehmen selbst bekannt gegeben.  

3.2 Gutschriftverfahren

Für sammelfähige Angebote der DB Fernverkehr AG (Fahrkarten, BahnCards) werden die BahnBonus Prämien- und Statuspunkte in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Kauf vorgemerkt und am 1. Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben. Bei Fahrkarten und BahnCards erfolgt die Gutschrift aber frühestens ab dem 1. Geltungstag der Fahrkarte bzw. BahnCard. Im Einzelfall kann es zu Verzögerungen der Gutschrift kommen. Bei Verzögerungen der Gutschrift besteht kein Anrecht auf z.B. ein Statuslevel. Die Gutschrift von BahnBonus Prämienpunkten, die bei Mobilitäts- und Reisedienstleistenden der DB und bei am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen gesammelt wurden, ist individuell geregelt. Eine rückwirkende Gutschrift von BahnBonus Prämien- und/oder Statuspunkten, wenn Teilnehmende z.B. ihre BahnBonus Nummer beim Erwerb nicht angegeben haben, erfolgt nicht.

3.3 Stornierungen

Wenn eine Fahrkarte oder BahnCard storniert wird, für die beim Kauf BahnBonus Prämien- und Statuspunkte gutgeschrieben wurden, werden diese Punkte im Nachhinein ebenfalls storniert. BahnBonus Prämien- und Statuspunkte werden (ggf. anteilig) storniert, wenn die Erstattung einer Fahrkarte im Rahmen von Fahrgastrechten beantragt wird oder nach einem BahnCard Kauf der Vertrag wirksam im Wege des Fernabsatzes widerrufen wird.

Details zu Prämienpunkte einlösen

Die Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten für Bahn-, Partner-, Sach- und Spendenprämien sind in den „Bedingungen für die Einlösung von BahnBonus Prämienpunkten“ geregelt. Alle Bedingungen zu BahnBonus Prämienfahrkarten sind in den „Beförderungsbedingungen der DB AG“ und insbesondere in den Bedingungen „BahnBonus Prämienfahrkarten“ geregelt. Sie können diese Bedingungen hier einsehen.

4.1 Übertragbarkeit und Handel mit Prämien 

BahnBonus Prämien, wie z.B. Freifahrten, sind grundsätzlich nicht übertragbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt. Dies kann in den jeweiligen Prämiendetails nachgelesen werden. Der Handel mit Prämien aus dem BahnBonus Vorteilsprogramm ist untersagt.

Details zu den BahnBonus Statuslevel

Mit den gesammelten BahnBonus Statuspunkten können verschiedene Statuslevel erreicht werden, die jeweils mit besonderen Statusvorteilen verbunden sind. In jedem Statuslevel erhalten Sie unterschiedliche Statusvorteile. Eine Übersicht finden Sie in der BahnBonus App und hier. Jedes Statuslevel ist ab Erreichen 12 Monate gültig. Sollte bereits vor Ablauf der 12 Monate des Statuslevels die Punkteschwelle eines höheren Levels erreicht werden, so steigt die:der Teilnehmende direkt in das neue Statuslevel auf - ebenfalls mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Eintritt in das neue Level. Nach Ablauf der Statuslaufzeit wird geprüft, ob die Statuspunkteschwelle neu erreicht wird und die:der Teilnehmende das Statuslevel wiederholt erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, wird entsprechend der Anzahl der aktuellen Statuspunkte kein oder ein anderes Statuslevel zugewiesen.

5.1 Statusvorteile 

Die Inanspruchnahme der Statusvorteile ist ausschließlich für die Statusinhabenden persönlich über die BahnBonus App möglich. Eine Einlösung auf anderem Wege oder für andere Personen ist nicht erlaubt. Für Prüfzwecke kann die Inanspruchnahme bestimmter Statusvorteile von einer erfolgreichen Berechtigungsprüfung - z.B. anhand der BahnBonus App - abhängig gemacht sowie die einzelne Inanspruchnahme dokumentiert werden. Nicht genutzte Statusvorteile verfallen zum Ende der Statuslaufzeit.

Es werden keine physischen Gutscheine oder Statusnachweise versendet. Die Beschreibungen und Modalitäten der jeweiligen Vorteile finden Sie in der BahnBonus App. Persönliche Statusinformationen erhalten Sie über die BahnBonus App, in Ihrem DB Kundenkonto auf bahn.de oder über den BahnBonus Statusservice.

​​​​​​​​​​​​​​5.2 Statusentzug

Im Falle eines missbräuchlichen Erwerbs von BahnBonus Statuspunkten behält die DB Fernverkehr AG sich das Recht vor, ein aufgrund unrechtmäßig erlangter BahnBonus Statuspunkte gewährtes Statuslevel zu entziehen. Bei Punkterückbuchungen aufgrund stornierter Fahrten, Erstattung einer Fahrkarte im Rahmen von Fahrgastrechten und einem Widerruf eines BahnCard Kaufvertrages im Wege des Fernabsatzes wird das Statuslevel entzogen, sofern die Punkteschwelle des Statuslevels durch die Punkterückbuchung nicht mehr erreicht wird. Bei Entzug des Status werden auch die Statusvorteile entzogen.

Details zur Kündigung

6.1 Ordentliche Kündigung

Sie können die Teilnahme am BahnBonus Vorteilsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen wie folgt ordentlich kündigen: 

  • In Ihrem DB Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App
  • telefonisch oder per E-Mail beim BahnBonus Service

Mit Zugang Ihrer Kündigung bei uns verfallen sofort alle angesammelten BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte und es können keine neuen Punkte gesammelt werden. Sollten Sie im Besitz eines Statuslevels sein, verlieren Sie dieses inklusive aller Statusvorteile ebenfalls sofort durch Ihre Kündigung. Vorhandene erworbene Prämien, wie z.B. Gutscheine für die Bordgastronomie, die in der BahnBonus App zur Verfügung stehen, verfallen ebenfalls. Weder BahnBonus Prämien- und Statuspunkte noch Prämien und/oder Statuslevel und Statusvorteile können nach Löschung wiederhergestellt werden.

Eine ordentliche Kündigung durch uns ist mit einer Frist von 12 Monaten möglich. Während dieser Kündigungsfrist können Sie sowohl neue BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte sammeln als auch BahnBonus Prämienpunkte einlösen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist verfallen dann jedoch alle noch bestehenden BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte.

​​​​​​​​​​​​​​6.2 Außerordentliche Kündigung

Unabhängig von der in Ziffer 6.1 genannten ordentlichen Kündigung durch Teilnehmende oder die DB Fernverkehr AG können beide Vertragspartner:innen aus wichtigem Grund eine außerordentliche Kündigung in Textform (z.B. als E-Mail) aussprechen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • erheblicher Verstoß der/des Teilnehmenden gegen diese BahnBonus Teilnahmebedingungen
  • Missbrauch oder Manipulationen des BahnBonus Vorteilsprogramms
  • erhebliche Falschangaben der/des Teilnehmenden

Außer in den Fällen von §314 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch die DB Fernverkehr AG verfallen Ihre BahnBonus Prämien- und Statuspunkte, digitale Prämien und, sofern vorhanden, Ihr Statuslevel und entsprechende Statusvorteile nach Zugang der Kündigung. Im Fall der außerordentlichen Kündigung von Teilnehmenden verfallen die BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, es sei denn die BahnBonus Prämien- und BahnBonus Statuspunkte verfallen bereits zuvor, insbesondere aufgrund Zeitablaufs.

Details zur Sperrung des BahnBonus Punktekontos und Vertragsbeendigung

Wir behalten uns vor, Ihr BahnBonus Punktekonto auf die Einhaltung der Sammelbedingungen zu prüfen. Bei dem begründeten Verdacht auf

  • Verstoß der/des Teilnehmenden gegen diese BahnBonus Teilnahmebedingungen
  • Missbrauch oder Manipulationen des BahnBonus Vorteilsprogramms
  • wesentliche Falschangaben der/des Teilnehmenden
  • unbefugten Zugriff auf Ihr BahnBonus Punktekonto durch Dritte
  • Verkauf von Prämien aus dem BahnBonus Vorteilsprogramm
  • unberechtigte Weitergabe von Statusvorteilen an Dritte
  • unberechtigte Nutzung von Statusvorteilen
  • auffälliges Sammelverhalten

dürfen wir Ihr BahnBonus Pumktekonto sperren. Dies gilt auch, wenn unter Berücksichtigung der Interessen von Teilnehmenden sonstige berechtigte Gründe vorliegen. Besteht der Verstoß fort, haben wir das Recht, Ihre Teilnahme an BahnBonus zu beenden (siehe Ziffer 6.2). Während einer Kontosperrung kann die BahnBonus App nicht verwendet werden. Es können weder über die BahnBonus App noch über die Webseiten BahnBonus Prämienpunkte eingelöst werden und der BahnBonus Status samt der entsprechenden Statusvorteile ist nicht nutzbar. Gesperrte Teilnehmende haben nach Klärung des Sachverhalts und einer Aufhebung der Sperre keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie die Sperrung zu vertreten haben.

Sonstige Informationen

8.1 Datenschutz

Die Datenschutzhinweise zum BahnBonus Vorteilsprogramm sind hier zu finden.

8.2 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen  

Wir können diese BahnBonus Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung Ihrer und unserer Interessen zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für uns bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aus technischen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Wir werden Ihnen die geänderten BahnBonus Teilnahmebedingungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens acht Wochen lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie den geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten BahnBonus Teilnahmebedingungen als vereinbart. Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist nur mit aktiver Zustimmung der Teilnehmenden möglich.

​​​​​​8.3 Mitwirkungspflicht der Teilnehmenden

Zur Nutzung des BahnBonus Vorteilsprogramms ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden eine E-Mail-Adresse in ihrem DB Kundenkonto hinterlegen. Die Teilnehmenden stellen sicher, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse stets auf dem aktuellen Stand ist. Änderungen sind von allen Teilnehmenden unverzüglich vorzunehmen.

​​​​​​​8.4 Recht, Gerichtsstand  

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn Sie Verbraucher:in sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. Im Übrigen richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder sind Sie Kauffrau bzw. Kaufmann oder haben Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Teilnahmebedingungen ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem BahnBonus Vorteilsprogramm der Sitz der DB Fernverkehr AG in Frankfurt am Main.  

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

​​​​​​​​​​​​​​8.5 Vertragssprache  

Unsere Vertragssprache ist Deutsch.