Häufig gestellte Fragen zur Gepäckmitnahme
Ohne Gepäck verreisen Sie einfach unbeschwerter! Wir nehmen Ihnen Ihre Koffer und andere Gepäckstücke gerne ab. Schicken Sie Ihren Koffer vor unter gepaeckservice-bahn.de.
Großes Gepäck in die Gepäckregale im Großraumbereich – oder vorschicken: Für große Koffer gibt es in vielen Fernverkehrszügen Gepäckregale. Diese finden Sie entweder im Einstiegsbereich oder zwischen Sitzreihen innerhalb des Großraumbereichs. Alternativ können Sie große Gepäckstücke aber auch mit dem DB Gepäckservice vorschicken und nur mit leichtem Gepäck reisen.
Gepäck über den Sitzen verstauen: In den meisten Fernverkehrszügen gibt es in den Großraumbereichen sowie in den Abteilen über den Sitzen Gepäckablagen. Legen Sie hier Ihre Koffer und Taschen möglichst platzsparend hinein. Die kurze Seite sollte nach vorne zeigen. Bitte denken Sie dabei an die Köpfe Ihrer Mitfahrer und verstauen Sie das Gepäck stets sicher.
Der Intercity 2 stellt aufgrund seiner doppelstöckigen Bauform einen Sonderfall dar, die Ablagen über den Sitzen sind kleiner und nicht für Koffer geeignet. Stattdessen können dort Aktentaschen, Jacken oder Regenschirme verstaut werden. Nutzen Sie für Koffer im Intercity 2 alternativ die Gepäckregale am Ende und in der Mitte der Wagen.
Unter dem eigenen Sitz: Kleine Koffer oder Taschen passen meist unter den Sitzplatz. Ähnlich wie im Flugzeug schieben Sie das kleinere Handgepäck einfach unter die Sitzfläche. Natürlich ist es auch möglich, kleines Gepäck vor die Füße zu stellen. Bitte blockieren Sie keinen Sitzplatz mit Ihren Koffern und achten Sie darauf, dass auch Gurte oder Griffe Ihrer Taschen nicht zu Stolperfallen werden.
Zwischen den Sitzen: Wenn zwei Sitzlehnen in entgegengesetzter Blickrichtung aneinander stehen, dann befindet sich zwischen den Sitzreihen ein Zwischenraum. In diesen Zwischenraum passen oftmals kleinere bis mittlere Gepäckstücke und teilweise auch große Koffer.
Zwischen Tür und Sitzplatz: Besonders schmale Taschen passen in manchen Zügen auch zwischen die Großraumbereichstür und die hinterste Sitzreihe. Bitte achten Sie dabei unbedingt darauf, dass sich die Tür ohne Probleme schließt
Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück oder einen weiteren Gegenstand kostenlos mitführen, sofern diese sogenannte Traglast von einer Person allein getragen werden kann. Aufgrund seiner Größe muss es ggf. außerhalb Ihres Sitzplatzbereichs untergebracht werden, z.B. im nächsten Gepäckregal. Für die Beaufsichtigung des Gepäcks ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
Gepäck wie Aktentasche, Laptop, Rucksäcke, Koffer usw. können Sie kostenfrei mitnehmen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher frei bleiben – ebenso die gekennzeichneten Stellplätze für Fahrräder und Rollstühle. Folgen Sie in jedem Fall den Anweisungen des Bordpersonals.
Neben Taschen, Trolleys und Koffern können Sie mitnehmen:
- Kinderwagen:
Für die Zugreise empfehlen wir leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggies, die sich unkompliziert verstauen lassen. Je nach Zugtyp befindet sich innerhalb des Kleinkindabteils, zum Teil in den neu eingeführten Familienbereichen oder in deren unmittelbarer Nähe, eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen.
In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden sind besonders viele Familien unterwegs. An diesen Tagen werden Kinderwagen gerne zur Herausforderung an Bord, da nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung steht. Ihr Gepäck sollte sich immer im Gepäckregal, der Gepäckablage oder unter dem Sitz verstauen lassen. Das gilt auch für Kinderwagen, weil Gänge und Türbereiche (Fluchtwege) frei bleiben und Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher zugänglich sein müssen.
- Faltfahrräder, Falt-Pedelecs, Elektrokleinstfahzeuge:
Faltfahrräder, Falt-Pedelecs sowie Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) dürfen in zusammengeklappten Zustand mitgenommen werden, sofern diese sicher verstaut werden können (z.B. im Gepäckregal) und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.
- Fahrräder:
Die Fernverkehrszüge, in denen Sie Fahrräder mitnehmen dürfen, sind in den Ankunfts- und Abfahrtsplänen und in unserer Reiseauskunft entsprechend gekennzeichnet. Sie benötigen eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung.
Die Stellplätze sind generell in Wagen der 2. Klasse. Zusätzlich kann auf Wunsch auch ein Sitzplatz reserviert werden. In der Regel befinden sich Sitzplatz und Stellplatz im gleichen Wagen. In bestimmten Fällen können Stellplatz und Sitzplatz jedoch auch in zwei verschiedenen Wagen liegen. Jeder Reisende kann nur 1 Fahrrad mitnehmen.
Mehr Informationen zu Reisen mit Fahrrad
- Orthopädische Hilfsmittel
Ihre orthopädischen Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe befördern wir selbstverständlich kostenfrei. In einigen Verkehrsverbünden gelten abweichende Regelungen.
Mehr Informationen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung
Folgende Standardabmessungen wurden bei der Dimensionierung der Gepäckregale unterstellt und passen fast immer: 700 x 500 x 300 mm (Höhe x Breite x Tiefe).
Ja. Wenn Sie einen Sitzplatz online reservieren, können Sie im zweiten Buchungsschritt anhand der grafischen Übersicht („Wunschplatz reservieren“, Button „Sitzplatz auswählen“) gezielt einen Platz in der Nähe eines Gepäckregals auswählen. Oder suchen Sie sich in der grafischen Übersicht Sitzreihen, deren Sitzlehnen in entgegengesetzter Blickrichtung aneinander stehen – also Rücken an Rücken. Denn dort befindet sich zwischen den Sitzreihen ein Zwischenraum, in den Sie ihr Gepäck bodengleich reinschieben können. Rollkoffer legen Sie aber bitte hin, damit sie nicht während der Fahrt losrollen und andere Reisende gefährden.
Wenn Sie Ihre Bahnreise planen, können Sie vorab in der Reiseauskunft online oder in der App die Umsteigezeit anpassen.
Wählen Sie bei der Abfrage der Reiseverbindung auf der Website die Umsteigezeit aus, die für Sie am angenehmsten ist (in der App unter "Optionen").
Die hier gegebenen Tipps gelten in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn. Für den Nahverkehr und den internationalen Verkehr gelten die Hinweise sinngemäß.
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).