Gibt es Besonderheiten bei internationalen Reisen?
Grundsätzlich können bis zu drei leicht tragbare Handgepäckstücke im Zug mitgenommen werden. Die Gepäckstücke müssen über, unter dem Sitz oder/und in den vorhandenen Gepäckregalen verstaut werden können.
In einzelnen Ländern gibt es darüber hinaus bestimmte Maße und Gewichte, die ggf. über die Internetseiten der jeweiligen Bahnen bekannt gegeben werden.
Für grenzüberschreitende Reisen ab/nach Deutschland gilt in folgende Länder:
Frankreich: Gepäckstücke müssen immer mit einem Namensschild versehen sein, aus dem der Besitzer des Gepäckstücks mit Adresse hervorgeht.
Italien mit DB-ÖBB Kooperationszügen (z.B. Verona, Bologna, Venedig): Neben dem o.g. Grundsatz für die Gepäckmitnahme im internationalen Verkehr gilt in den DB-ÖBB-Kooperationszügen, dass zusammengelegte Falträder und Scooter nur mitgenommen werden können, wenn sie zusammengeklappt sind und die Maße 90x60x40 cm einhalten.
Ansonsten sind zusammengelegte/gefaltete und/oder verpackte Fahrräder von der Beförderung ausgeschlossen, da keine Stauräume dafür zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Fahrräder in dafür vorgesehenen Fahrradtransporttaschen.