DB führt zusätzlichen Schutz bei der Zahlung mit Lastschrift ein
Dieser Entwicklung treten wir mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen beim Bezahlen entgegen.
Hierfür arbeitet die Deutsche Bahn mit den Unternehmen Tink und Verimi zusammen. Diese sind von der Bundesanstalt für Finanzwesen (BaFin) zugelassene Kontoinformationsdienste mit Sitz in Deutschland und auf Basis des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) für uns tätig:
- Tink Germany GmbH, Gottfried-Keller-Straße 33, 81245 München
- Verimi GmbH, Oranienstraße 91, 10969 Berlin
Bei erfolgreicher Verifizierung können Sie sofort mit dem Lastschriftverfahren bezahlen.
Welche Verfahren bieten wir Ihnen an?
Für die Freischaltung zum Lastschriftverfahren bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
Zugriffsnachweis per Online-Banking
Sie können Ihr Konto über das Online-Banking Ihrer Bank freischalten. Hierzu müssen Sie Ihre Online-Banking Login-Daten zur Hand haben. Wichtig zu wissen:
- Ihre Zugangsdaten werden nicht gespeichert und nur einmalig verwendet.
- Wir erhalten dabei nur die Information, dass Sie sich erfolgreich angemeldet haben und Ihr Name mit den kontoführenden Personen übereinstimmt.
- Wir erhalten keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto und keine weiteren Informationen, beispielsweise zu Ihren Umsätzen oder Kontostand.
Foto-Ident-Verfahren
Ohne Online-Banking können Sie sich mit dem Foto-Ident-Verfahren anhand eines Ausweises oder Führerscheins freischalten. Dabei wird Ihr Ausweis oder Führerschein mit einem Selfie-Portrait verglichen.
Personalausweis-Chip
Auch über den Personalausweis-Chip ist eine Freischaltung möglich: Mit Verimi können Sie sich über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die NFC-Technik auf Ihrem Smartphone identifizieren. Dabei halten Sie Ihren Ausweis an die Rückseite ihre Handys.
Weitere Informationen für Sie
Über die Zulassung der Bundesanstalt für Finanzwesen (BaFin) der Tink Germany GmbH und der Verimi GmbH können Sie sich in der Datenbank der BaFin unter den folgenden Verlinkungen vergewissern:
Beide Anbieter sind zugelassene Zahlungsinstitute, die sogenannte „fachfremde Dienstleistungen“ anbieten dürfen. Dazu gehören die angebotenen Verfahren für die Lastschrift-Verifizierung.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Zahlung mit der Lastschrift finden Sie in unserem FAQ-Bereich.