Hauptnavigation

Wo gilt das Hopper-Ticket Thüringen?

  • Es gilt innerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt auf einer Strecke Ihrer Wahl für Verbindungen bis zu 50 km, wenn Start- und Zielbahnhof oder einer der beiden Bahnhöfe außerhalb des VMT-Gebiets liegen.
  • In den Nahverkehrszügen (2. Klasse) in Thüringen und Sachsen-Anhalt, auf der Strecke (Halberstadt – Wernigerode - ) Stapelburg – Vienenburg – Goslar sowie in den Bussen der Meininger Busbetriebs GmbH auf der Strecke Zella-Mehlis – Oberhof (Thür.) Stadt.
  • Gilt nicht auf der Strecke Obstfelderschmiede - Cursdorf (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn).
  • Im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelthüringen gilt das VMT-Hopper-Ticket auch in Bahnen und Bussen.