Welcher Tarif gilt, wenn ich über die Verbundgrenze des AVV hinaus fahren will?
Sie sind über Ihre Verbundgrenzen hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs, dann gilt der NRW-Tarif.
Sie sind über Ihre Verbundgrenzen hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs, dann gilt der NRW-Tarif.