Warum entfällt die tarifliche Gleichstellung?
Aus Umfragen wissen wir, dass viele Zeitkarten-Kund:innen – und andere Reisende im Fernverkehr – ein Verbund-Ticket bzw. ein Deutschland-Ticket haben und für die Mobilität vor Ort kein separates Ticket benötigen.
Zudem gab es für die Nutzung des Nahverkehrs für die Anreise zum oder Weiterreise vom Fernverkehr bisher keine einheitliche Regelung: So gab es mit der tariflichen Gleichstellung einerseits und dem in manchen Fernverkehrsangeboten enthaltenen City-Ticket andererseits zwei parallele Regelungen, deren Geltungsbereiche sich teilweise überschnitten haben.
Deshalb wird die Nutzung des Nahverkehrs für Fernverkehrs-Kund:innen ab dem 10. Dezember 2023 neu geregelt: So wurde die Ausgabe des City-Tickets bei Einzelfahrten überarbeitet. Durch die neue Regelung zum City-Ticket wird gleichzeitig die tarifliche Gleichstellung abgelöst.
Die tarifliche Gleichstellung wird auch bei den Zeitkarten-Angeboten ab dem 10. Dezember 2023 nicht mehr angewendet.