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Kann ich mein Bundeswehr-Ticket umbuchen oder stornieren?

  • Bundeswehr-Tickets sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
  • Ticketbuchungen für dieselbe nur zeitversetzte Verbindung am selben Tag (Sicherheitsbuchung) sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Sollten Sie Ihre gebuchte Fahrt aus dienstlichen Gründen nicht antreten können, ist eine erneute Ticketbuchung mit einem weiteren Aktionsgutschein statthaft.

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, entfällt im Fernverkehr die Zugbindung. Für die Weiterfahrt mit einem alternativen Zug ist keine erneute Ticketbuchung erforderlich.

Für Nahverkehrszüge gilt keine Zugbindung. Das Ticket gilt für die einmalige Fahrt der gebuchten Verbindung am Gültigkeitstag.