Ich habe meinen gebuchten Anschlusszug nicht erreicht und fahre mit dem nächsten Zug. Brauche ich eine neue Sitzplatzreservierung?

Ja, für reservierungspflichtige Züge ist immer eine Sitzplatzreservierung erforderlich. Ihre nicht in Anspruch genommene Sitzplatzreservierung können Sie im Nachgang im Servicecenter Fahrgastrechte oder bei einer DB-Verkaufsstelle zur Erstattung einreichen. Weitere Informationen unte bahn.de/fahrgastrechte.