Häufige Fragen zu "Individuelle Reiseanforderungen"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
- In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
- In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.
- Geben Sie den gewünschten Start- und Zielbahnhof sowie das Reisedatum ein.
- Wählen Sie unter "Reisende" die Option "Kind (6-14 Jahre)" aus.
- Klicken Sie auf "Suchen", um passende Verbindungen zu finden.
- Folgen Sie den weiteren Buchungsschritten.
- Im Bereich "Zahlung" unter "Reisende Person" wählen Sie "Für eine andere Person buchen".
- Tragen Sie den Namen des Kindes ein.
Es gelten die folgenden Preise für die Fahrradmitnahme:
- Bei Reisen innerhalb von Deutschland: je nach Entfernung, Buchungstag und Auslastung der Züge ab 7,50 Euro bis 12,90 Euro
- Bei internationalen Reisen: ab 7,50 Euro
Haben Sie bereits eine Fahrkarte? Dann buchen Sie bitte die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung separat auf der Website oder in der App hinzu. Denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Die Fahrradkarte muss über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte. Dann gilt sie in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung. Die Nutzung des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen) ist inklusive.
Sie können die Stellplatzreservierung und die Fahrkarte an allen bekannten Verkaufsstellen buchen – mit Ausnahme der DB Automaten. Das geht auch auf der Website oder in der App.
Wenn Sie die Fahrradmitnahme nicht vorab gebucht haben, können Sie das Fahrrad nicht mitnehmen.
Anleitung zur Buchung
- Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website neben dem Reisenden ein Fahrrad hinzu. Sie bekommen dann Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt. Wenn Sie auf den Buchen-Button auf dieser Seite klicken, sind ein Reisender und ein Fahrrad bereits voreingestellt.
- Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (Rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
- Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
- Wenn Sie schon ein Ticket für sich haben, ändern Sie in der Buchung online oder in der App bei der Auswahl "Reisende, Fahrräder" den Reisenden "Erwachsener" in "Fahrrad" um.
Andere Buchungswege
Sie können sich auch an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden. Im Zug können Sie kein Fahrradticket kaufen.
Hinweis für BahnCard 100-Inhaber:innen
Wenden sich direkt an die Service-Rufnummer 030 586020900 oder an unsere DB Reisezentren. So können Sie für Ihre kostenfreie Fahrradmitnahme einen Stellplatz reservieren.
Gruppen ab 6 Personen
Sie können Ihre Fahrradkarten nicht online buchen. Kontaktieren Sie unsere DB Verkaufsstellen oder rufen Sie die Servicenummer unter 030 2970 an.
Sie können die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen. Das geht oft auch für internationale Züge.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auch ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist. Wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder an die Service-Rufnummer 030 2970.
Hinweis: Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner). Siehe hierzu auch „Muss ich mein Fahrrad für die Mitnahme in Fernverkehrszügen kennzeichnen?“).
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Auch Fahrräder, die in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, dürfen Sie nicht mitnehmen.
Zusammengeklappte Fahrräder können Sie kostenfrei als Handgepäck mitnehmen- Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Sie können Klappräder sicher in den Gepäckregalen und Mehrzweckbereichen unterbringen. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Ja, fügen Sie in der Buchungsanfrage neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Sie dürfen pro Fahrrad nur einen (zusammengeklappten) Anhänger mitnehmen.
Nein, die DB-Fahrradkarte ist in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen nicht gültig. Es gelten die Bestimmungen zur Fahrradmitnahme des jeweiligen Verbundes vor Ort.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
Ob es "stehende" oder "hängende" Fahrradhalterungen gibt, hängt von der Baureihe des Zuges ab. Die Reiseberater:innen können das für Sie prüfen. Wenn Plätze verfügbar sind, können sie Ihnen einen Stellplatz mit "stehender" Fahrradhalterung buchen.
Wenn Sie Ihre Bahnreise planen, können Sie vorab in der Reiseauskunft online oder in der App die Umsteigezeit anpassen.
Wählen Sie bei der Abfrage der Reiseverbindung auf der Website die Umsteigezeit aus, die für Sie am angenehmsten ist (in der App unter "Optionen").
Sie können Fahrradkarten grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umtauschen oder erstatten. Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden. Wenn Sie einen anderen Zug nutzen als ursprünglich gebucht, müssen Sie eine neue Stellplatzreservierung buchen.
Wenn Sie die Fahrradkarte zusammen mit einer Fahrkarte für die reisende Person kaufen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte (z. B. Storno, Zugbindung).
Sie dürfen nur Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung bis 250 Watt mitnehmen. Der Akku muss während der gesamten Fahrt fest montiert sein.
- Ersatz-Akku: Nicht erlaubt (Gefahrgut).
- Aufladen: Nicht im Zug erlaubt.
- Powerbank: Akku nicht als Powerbank nutzen.
- Eigenständigkeit: Pedelec selbst ein- und ausladen.
In Fernverkehrszügen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV):
- Fahrräder werden stehend oder hängend transportiert.
- Sichern Sie das Fahrrad in der Halterung.
An den Fahrradstellplätzen gibt es keinen Schließmechanismus. Nutzen Sie Ihr eigenes Schloss, um das Fahrrad zu sichern.
Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.
Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:
- Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.
Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:
- Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.
Unterbringungsmöglichkeiten:
- Gepäckregale
- Gepäckablagen über dem Sitz
- Stellflächen unter und zwischen den Sitzen
Sicherheitsvorkehrungen:
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
- Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.
Akku-Richtlinien:
- Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..
Nein, generell ist das nicht notwendig. Zeigen Sie bei der Fahrkartenkontrolle zusätzlich zur Fahrkarte auch Ihre Fahrradkarte und die Stellplatzreservierung vor.
Ausnahme für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner)
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus. Befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. Stellplatzreservierung.
Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei. Diese müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie bitte auf Folgendes:
- das Faltrad kann nicht verrutschen
- Reisende werden nicht gefährdet
Tipp: Packen Sie das Rad in eine Tasche oder befestigen Sie es vorsichtig mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken.
Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse. Sie können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.
Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen
Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons mit Fahrradstellplätzen halten werden.
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Hinweis: Das Zugpersonal kann beim Ein- und Ausladen nicht helfen.
Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? In der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen" finden Sie dazu Informationen. Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung. Hier finden Sie Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze.
Im Zug
Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie direkt in der Nähe Ihres Fahrrads.
Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Hinweis: Möglicherweise müssen Sie mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
Sie dürfen Ihr Fahrrad nur in einem Fernverkehrszug mitnehmen, wenn Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Fahrkarte mit Stellplatzreservierung vorzeigen können. Haben Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zum Ticket hinzugebucht? Dann müssen Sie die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung vorlegen.
Sie haben Ihre online gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung nicht dabei? Sie können sie erneut online abrufen. Das geht über Ihr Kundenkonto auf der Website oder in der App.
Wenn Sie aufgrund von Bahn-Verschulden Ihren Anschlusszug im Fernverkehr verpassen oder der gebuchte Fahrradwagen ausfällt, können Sie die nächstmögliche Verbindung nehmen, wenn dort noch ein Fahrradstellplatz buchbar ist.
Buchen Sie am besten online oder in der App. So sehen Sie schnell Verbindungen, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind. Im Fahrgastrechtefall können Sie Ihre doppelt gezahlte Reservierung erstatten lassen, wenn Sie die jeweiligen Belege einreichen.
Wenden Sie sich für eine neue Stellplatzreservierung auch an das DB Reisezentrum in Ihrer Nähe oder an die Servicenummer 030 2970. Ohne Stellplatzreservierung ist der Einstieg leider nicht möglich.
Bei folgenden, direkten Fernverkehrs-Verbindungen ins Ausland können Sie ein Fahrrad mitnehmen, wenn noch Stellplätze reservierbar sind.
Die Reiseverbindung finden Sie auch in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator. Sie finden dort auch Umsteigeverbindungen. Planen Sie für Umstiege aber bitte ausreichend Zeit ein.
Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970. Online ist die Buchung nicht möglich.
Direktverbindungen im Überblick:
Belgien
- ab Frankfurt über Köln nach Brüssel
Dänemark
- ab Hamburg nach Kopenhagen oder Aarhus
- ab Flensburg nach Fredericia
Italien
- ab München über den Brenner nach Bozen, Trento, Verona und Bologna
- ab Frankfurt über Zürich nach Mailand
Luxemburg
- ab Düsseldorf über Koblenz nach Luxemburg
Niederlande
- ab Frankfurt über Köln nach Amsterdam
- ab Berlin über Stendal, Hannover, Osnabrück und Rheine nach Apeldoorn und Amsterdam
Polen
- ab Berlin nach Warschau
- ab Berlin nach Krakau und Przemysl
Österreich
- ab Frankfurt über München, Dortmund oder Saarbrücken nach Graz/Klagenfurt mit ÖBB Railjets
- ab München nach Salzburg und Wien weiter nach Budapest mit ÖBB Railjets
- ab Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen nach Innsbruck mit ÖBB-Railjets
- ab Hamburg, Köln, Mainz und Nürnberg nach Wien über Passau
Schweiz
- ab Berlin nach Basel und Interlaken mit dem ICE 4
- ab Hamburg über Frankfurt nach Basel und Chur mit dem ICE 4
- ab Frankfurt nach Zürich und weiter nach Mailand
- ab Stuttgart über Singen nach Zürich
- ab München nach Zürich
Tschechien
- ab Hamburg über Berlin nach Prag
Nein, wir bieten keine Stellplatzreservierungen für Fahrräder im Nahverkehr an.
Aus Sicherheitsgründen können Sie in den Nahverkehrszügen nur begrenzt Fahrräder mitnehmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die Mitnahme Ihres Fahrrads im Nahverkehr nicht garantieren können.
Vor allem an den Wochenenden und in den Sommer-Monaten können auf stark befahrenen und touristischen Strecken Züge voll besetzt sein. Tipp: Suchen Sie vor Ihrer Reise nach Alternativrouten oder weichen Sie ggfs. auf andere Tage aus.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise zu möglichen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme im jeweiligen Verkehrsverbund.
Ja, in manchen Verbünden ist das möglich. Für die Fahrradmitnahme gibt es verbundspezifische Regelungen. Informationen finden Sie beim jeweiligen Verkehrsverbund unter Verbundtickets im DB Navigator oder unter www.bahn.de/fahrrad-nahverkehr.
Sie können aber auch das Fahrradtagesticket Nahverkehr kaufen. Das gilt deutschlandweit.
Wählen Sie in der App DB Navigator im Bereich "Buchen" bei "Tickets & Angebote" die Menükachel "Regionale Angebote" aus. Dort können Sie die "Fahradtageskarte Nahverkehr" kaufen. Die App erkennt auch, in welchem Verkehrsverbund Sie sich befinden. Tippen Sie im Bereich "Buchen" auf die Menükachel "Mein Verbund", dann bei "Weitere Informationen" auf den Link "hier". Dort finden Sie Informationen über die für in Ihrem Verkehrsverbund geltenden Regelungen - teilweise auch zur Fahrradmitnahme.
Sie benötigen keine Reservierung in den Zügen der Verkehrsverbünde.
Die Nahverkehrsfreigabe gilt nur für ausgewählte Fernverkehrsstrecken in Deutschland.
Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) für den Nahverkehr separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür zwei getrennte Buchungen nötig. Eine Kombination der beiden Tickets in einer Buchung ist noch nicht möglich.
Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Das Ticket bwFahrrad ist ein Tag lang gültig im Geltungsbereich in Nahverkehrszügen Baden-Württembergs sogar bis nach Basel.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen.
Eine Übersicht der Strecken, auf denen ein zusätzliches Fahrradticket nötig ist, finden Sie auf bwtarif.info.
Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Die Fahrradkarte ist gültig:
- Für beliebig viele Fahrten in Niedersachsen, nach Bremen und Hamburg
- Bis nach Hengelo (NL)
Hinweis: Wird der IC zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole genutzt, wird neben der Fahrradtageskarte ein kostenpflichtiger Fahrradstellplatz im DB Reisezentrum notwendig.
Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Bis vor dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung kostenfrei. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen.
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.
Ja, aber es muss sich um einen E-Roller mit Straßenzulassung handeln. Der E-Roller muss geklappt sein und in der Gepäckablage befördert werden.
Die Kleinkindabteile richten sich an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern im Still- und Krabbelalter (0 bis 5 Jahre). Jedes Kleinkindabteil hat eine eigene Steckdose mit Kindersicherung. Ein ausklappbarer Wickeltisch direkt im Abteil oder im Rollstuhl-WC nebenan sorgt für eine rückenschonende Haltung beim Wickeln – auch bei 300 km/h. Kleinkindabteile verfügen in der Regel auch über einen Kinderwagenstellplatz innerhalb des Abteils oder in unmittelbarer Nähe.
Im Familienbereich der ICE- und Intercity-Züge sind Familien mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter perfekt aufgehoben. Das Gute: Hier reisen Sie in bester Gesellschaft – Sie sitzen mit anderen Familien in einem Boot.
Um das Kleinkindabteil bzw. den Familienbereich reservieren zu können, nutzen Sie bitte die grafische Sitzplatzauswahl.
Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.
Sollten die DB-Mitarbeiter während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).
Wir arbeiten derzeit an bedarfsgerechten Begleitlösungen und informieren Sie umgehend, sobald neue Services zur Verfügung stehen.
Die Verantwortung, ob Sie alleine reisen dürfen, liegt tatsächlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei Ihren Eltern. Wir empfehlen zur Sicherheit eine schriftliche Erlaubnis mitzuführen.