Hauptnavigation

faq

Häufige Fragen zu "MDV"

Sie erhalten die meisten MDV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a. 24-Stunden-Karten, die MDV Wochenkarte und die MDV Monatskarte.

Wichtig: Die MDV Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte ABO Flex, Einzelfahrkarte Kind, Hopperticket Einzelfahrt, Hopperticket Hin- und Rückfahrt, MDV Extrakarte und MDV Extrakarte ABO Flex, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das MDV-Gebiet erstreckt sich anteilig über die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es umfasst die beiden Großstädte Halle (Saale) und Leipzig sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen, den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Altenburger Land.

Ja. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle Verbundverkehrsmittel zu nutzen (TZ 110 [Leipzig] und TZ 210 [Halle]). Die Mitnahmeregelungen der BahnCard 100 für Familienkinder bis 14 Jahre gilt hier jedoch nicht.

Sie finden eine Übersicht der Angebote auf der Website der S-Bahn Mitteldeutschland.