Hauptnavigation

Häufige Fragen zu "Jobticket"

Das Jobticket ist eine vergünstigte Streckenzeitkarte im Abo, die Sie erwerben können, wenn Ihre Arbeitgeber:in einen entsprechenden Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Sie sind Arbeitgeber:in und haben Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrages für das DB Jobticket? Senden Sie bitte eine E-Mail an: abo.vermarktung@deutschebahn.com

Sie sind Arbeitnehmer:in und haben Interesse an einem Jobticket? Dann wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an:

030 72022569

Sie können das Jobticket nutzen, wenn Ihr Arbeitgebender einen Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Sollten Sie Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beenden, entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Jobtickets.

Der Basispreis der DB Job-Tickets ist der zum Geltungsbeginn der Fahrkarte gültige Preis einer persönlichen Jahreskarte im Abonnement (Einmalzahlung) oder Monatskarte im Abonnement (monatliche Zahlung) für die jeweils gewünschte Relation, Produkt- und Wagenklasse. Wird der Preis für die BahnCard 100 (Einmalzahlung/monatlicher Abo-Preis) erreicht, wird dieser zum Basispreis.  

Jobtickets im Fernverkehr erhalten einen Rabatt von 5%.

Je nach Rahmenvertrag und Vorgabe Ihrer Arbeitgeber:in wird einmal pro Jahr zusätzlich ein Serviceentgelt von maximal 19,90 Euro erhoben.

Bestellen Sie das Jobticket spätestens 6 Werktage vor Ihrem gewünschten Starttermin. Das Abo beginnt immer monatlich zum 1.

Abhängig vom Rahmenvertrag Ihres Arbeitgebenden bestellen Sie das DB Jobticket entweder online oder per Bestellschein:

  • Online-Bestellung: Nutzen Sie den Firmen-Identifikations-Schlüssel (FIS), den Sie von Ihrer internen Ansprechperson (z.B. Personalabteilung) erhalten. Den Link zum Buchungs-Portal finden Sie oben über "Abo auswählen".
  • Bestellschein: Füllen Sie den Bestellschein aus. Ihr Arbeitgebender bestätigt Ihre Berechtigung. Scannen und senden Sie den ausgefüllten Bestellschein per E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de.

Laden Sie die App DB Navigator herunter. Nach Freigabe durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie eine Aktivierungsmail, um das Handyticket zu laden.

Die Bezahlung ist immer zum Vertragsbeginn fällig.

Entscheiden Sie sich für die günstigere, jährliche Zahlweise wird der Gesamtbetrag zum ersten Tag der Gültigkeit fällig. Bei der monatlichen Zahlweise wird zu jedem Monatsersten die anteilige Aborate abgebucht (12 Abbuchungen im Jahr).

Das mit Ihrem Arbeitgebenden vereinbarte Serviceentgelt wird ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Abo-Jahres abgebucht.

Mit der Bestellung erteilen Sie dem Abo-Center ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem die monatliche oder jährliche Aborate sowie das ggf. fällige Serviceentgelt abgebucht werden.

Nein. Sie können Ihre Monats- oder Jahreskarte im Abo nicht direkt in ein Jobticket umtauschen.

So gehen Sie vor:

  • Kündigen Sie Ihre bisherige Karte mit einer Frist von einem Monat.
  • Bestellen Sie Ihr Jobticket rechtzeitig neu.
  • Berücksichtigen Sie die Restlaufzeit Ihres Abos, da ein früher Wechsel Nachteile verursachen kann.
  • Kündigen Sie Ihr Abo möglichst erst nach den ersten drei Monaten, um eine Nachberechnung zu vermeiden. Ihr Abo-Center informiert Sie zu den genauen Beträgen.
  • Für die Neubestellung eines Jobtickets verwenden Sie bitte den Firmencode, den Sie beim Ansprechpartner Ihrer Firma erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Abo-Center.
 

 

Sie können sowohl im DB- als auch im Deutschlandtarif Ihr Abo zu jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  • Nutzen Sie das Aboportal unter abo.bahn.de oder den Button "Abo kündigen" unter Ihrem Handy-Ticket.
  • Alternativ füllen Sie das Kündigungsformular aus.

Hinweise zur Kündigung:

  • Wenn Ihr Abo mindestens 3 Monate läuft, entstehen keine Zusatzkosten.
  • Läuft das Abo weniger als 3 Monate, zahlen Sie den Differenzbetrag zwischen Monatskarte ohne Abo und dem ermäßigten Jobticketpreis.
  • Ein Mehrbetrag wird erstattet.
  • Für Deutschland-Ticket Jobtickets gelten die Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets.

Ja.

Wenn sich Ihre privaten Daten wie Anschrift oder Bankverbindung ändern, melden Sie dies bitte schnellstmöglich über die Funktion "Meine Daten" im Aboportal.

Wenn Sie Ihr Jobticket-Abo ändern möchten (zum Beispiel Start- oder Zielbahnhof oder andere Züge), nutzen Sie die Funktion "Umtausch" im Aboportal. Informieren Sie uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Änderungstermin. Wir stellen Ihnen Ihr neues Jobticket in der App DB Navigator bereit.

Ja. Sie können das Ticket auf ein anderes Handy übertragen.

So geht's:

  • Löschen Sie das Ticket auf Ihrem alten Smartphone über die Funktion "Ticket entfernen".
  • Fügen Sie das Ticket mit Abonummer und Nachname im DB Navigator unter "Reisen" auf Ihrem neuen Smartphone hinzu.

Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr haben:

  • Fügen Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone im DB Navigator unter "Reisen" hinzu.
  • Bestätigen Sie die Meldung, dass das Ticket bereits auf einem anderen Gerät verknüpft ist, und klicken Sie auf "Ticket übertragen".
  • Bestätigen Sie den Link in der E-Mail, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurde.
  • Laden Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen ist die Übertragung Ihres Handytickets auf andere Geräte innerhalb eines Monats nur begrenzt möglich.

Auf vielen Relationen ist die Zeitkarte für den ICE nicht teurer als die Zeitkarte für den IC/EC. In solchen Fällen wird Ihnen automatisch die ICE-Zeitkarte zum Kauf angeboten. Mit einer ICE-Zeitkarte dürfen Sie Züge aller Produktklassen (ICE, IC/EC, IRE/IR, RE/RB und S-Bahn) nutzen.

Falls in der Online-Bestellung des ICE-Abos für Ihre Strecke jedoch keine ICE-Verbindung gefunden werden kann, können wir das Abo leider nicht anbieten. Die Bestellung des Persönlichen Monats-/Jahreskarte im Abo für IC/EC und Nahverkehr können Sie für Ihre IC/EC-Strecke hier durchführen.