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Häufige Fragen zu "Haustiere"

Nach Dänemark darf ein Hund in der 2. Klasse mitgenommen werden. In der 1. Klasse sind dagegen nur Blindenführ- und Assistenzhunde zugelassen.

Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet.

Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes müssen Sie bei der Buchung den deutschen Begriff "Hund" anstelle des Namens eines Reisenden eintragen.

Kleine Tiere (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenlos mitgenommen werden. Wenn Sie ein Tier mitnehmen, das nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, also beispielsweise einen großen Hund, zahlen Sie den halben Fahrpreis - sowohl für den Flexpreis, den Normalpreis im Nahverkehr, als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Im Nahverkehr können Sie auch günstige Aktionsangebote (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) nutzen.
Die Transportbox muss unter den Sitz oder in die Gepäckablage über dem Sitz passen. 

Buchung:
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website unter "Reisende" den Reisendentyp "Hund" hinzu. Der Hund wird dann bei der Preisberechnung automatisch berücksichtigt.

Hinweise: 

  • Sitzplatzreservierungen sind für Hunde generell nicht möglich.
  • Für Hunde, die nicht in einem Transportbehälter reisen, besteht im Zug Leinen- und Maulkorbpflicht. 
  • Blindenführ- oder Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Dies gilt auch für Hunde, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ vorliegt. 

  • Bitte beachten Sie, dass Hunde immer vor/unter/neben Ihrem Sitzplatz sitzen oder liegen müssen. Daher brauchen Sie auch keine Sitzplatzreservierung.
  • Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- oder Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Dies gilt auch für Hunde, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ vorliegt.
  • Haustiere sind im Bordbistro nicht erlaubt (ausgenommen Assistenztiere).

Die Mitnahme einer Begleitperson und / oder Hundes für Menschen mit Behinderungen ist im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) sowie ergänzend im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 12e) und in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) wie folgt geregelt:

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „B“ und der Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ bzw. „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist, dann dürfen Sie

  • eine Begleitperson,
  • eine Begleitperson und /oder einen Hund oder
  • eine Begleitperson und/oder einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund

kostenfrei mitnehmen.

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen „B“ oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann dürfen Sie

  • einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund

kostenfrei mitnehmen.

Haben Sie keinen Schwerbehindertenausweis, aber einen Feststellungsbescheid oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann dürfen Sie

  • einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund

kostenfrei mitnehmen.

Voraussetzung für die kostenfreie Mitnahme eines Assistenzhundes ist nach § 26 AHundV, dass der Hund mit einem Abzeichen gekennzeichnet ist. Das Abzeichen kann auf

  • einer Kenndecke,
  • einem Hundegeschirr,
  • am Halsband oder
  • in sonstiger Weise

am Assistenzhund sichtbar befestigt sein.

Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Dies gilt auch für Hunde, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ vorliegt.

  • Wenn Ihr Hund größer als eine Hauskatze ist, brauchen Sie in Zügen des Regionalverkehrs eine eigene Fahrkarte. Geben Sie dazu Ihre Verbindung ein und wählen Sie Ihrer Buchung unter „Reisende“ den Reisendentyp „Hund“ aus.  
  • Für die Konditionen bei allen anderen regionalen Angeboten informieren Sie sich bitte bei dem Anbieter, mit dem Sie und Ihr Hund reisen möchten.

  • Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für den Tiertransport.
  • Das Behältnis, zum Beispiel eine Tierbox, muss sicher und verschließbar sein. 
  • Diese Box muss im Zug unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen. Sie gehört nicht auf einen Sitzplatz.
  • Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind

Ticket

  • Hunde und andere kleine Haustiere, die in eine Transportbox oder einen geeigneten Handgepäck-Behälter passen, reisen kostenlos mit.
  • Haustiere, die nicht in einem entsprechenden Behältnis untergebracht werden können, gelten als kostenpflichtig. Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
  • Nach Österreich, Italien und in die Schweiz können Sie kleine Hunde im Behältnis mit einer Maximalgröße von 70x30x50 cm kostenfrei mitnehmen.
  • Fahrpreis: Fahrkarten für große Hunde auf internationalen (=grenzüberschreitenden) Fahrten kosten 50 % des Flexpreises oder Sparpreises für Erwachsene im Fernverkehr, bzw. 50 % des Normalpreises für Erwachsene im Nahverkehr. Im Nahverkehr können Sie evtl. auch günstige Aktionsangebote (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) nutzen.

Sonderregelungen

  • Haustiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde) sind nicht zugelassen im Verkehr von/nach: Großbritannien, Nordirland und der Republik Irland, Norwegen
  • Für Fahrten innerhalb anderer Länder sowie Fahrten in Nachtzügen und bei Fahrten mit Globalpreisen gelten teilweise Sonderbedingungen. Informieren Sie sich davor in unseren DB Reisezentren.
  • Nach Dänemark darf ein Hund in der 2. Klasse mitgenommen werden. In der 1. Klasse sind nur Blindenführ- uns Assistenzhunde zugelassen

Lebende Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die in einer Transportbox oder einem geeigneten Behälter wie Handgepäck untergebracht sind, können in Zügen kostenfrei mitgenommen werden. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden und müssen keinen Maulkorb tragen. Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht werden können, müssen in Zügen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Fahrkarten für große Hunde auf internationalen (=grenzüberschreitenden) Fahrten kosten 50 % des Flexpreises oder Sparpreises für Erwachsende im Fernverkehr, bzw. 50 % des Normalpreises für Erwachsene im Nahverkehr. Im Nahverkehr können Sie evtl. auch günstige Aktionsangebote (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) nutzen.

Ausnahme: Haustiere (ausgenommen Blindenführ-und Begleithunde) sind im Verkehr von/nach Großbritannien, Nordirland, der Republik Irland und Norwegen nicht zugelassen.

Nach Italien ist die Mitnahme von großen Hunden ausgeschlossen. Für Fahrten innerhalb der Länder können Sonderbedingungen gelten.

Hinweise: Sitzplatzreservierungen sind für Hunde generell nicht möglich.

Buchung: Fügen Sie bei Ihrer Online-Buchung neben dem Reisenden einen weiteren Reisenden Typ "Hund" zu. 

Geben Sie Ihre Verbindung ein und wählen Sie bei Ihrer Buchung unter „Reisende“ den Reisendentyp „Hund“ aus.  

Mit Klick auf den nachfolgenden Button "Jetzt buchen" sind ein Hund und ein Erwachsener bereits voreingestellt.