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Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung erhalten. Wie kann ich nachträglich meine gültige Fahrkarte vorzeigen?

Sie können Ihre vergessene Fahrkarte und Berechtigungsnachweise (z.B. BahnCard oder Ausweisdokument) nachträglich vorzeigen, wenn diese zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig waren. Beachten Sie dabei die Fristen auf dem ausgehändigten Beleg, um die Forderung auf ein Bearbeitungsentgelt zu reduzieren.

Legen Sie Ihre persönlichen Reiseunterlagen im Reisezentrum oder direkt bei der Fahrpreisnacherhebung vor.

Beachten Sie: Übertragbare Fahrkarten des Regionalverkehrs können im Nachhinein nicht akzeptiert werden.

Details und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: