Welche Ersatzansprüche bestehen für erstattungsfähige Fahrkarten?
Bei Nichtantritt der Reise:
- Fahrkarten, die bis einen Tag vor Abreise erstattungsfähig sind: Die Rücknahmegebühr bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte und das Reservierungsentgelt.
- Den Fahrkartenpreis und das Reservierungsentgelt, wenn das versicherte Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, ab dem die Stornierung der Fahrkarte nicht mehr möglich ist.
- Fahrkarten, die bis einschließlich Abreisetag erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt. Fällt eine Rücknahmegebühr an, wird diese bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte erstattet
Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise:
- Fahrkarten, die bis einen Tag vor Abreise erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt und 50 % des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Rückreise.
- Fahrkarten, die auch nach dem ersten Geltungstag der Hinreise erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt für die nicht genutzte Rückreise. Fällt eine Rücknahmegebühr an, wird diese bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte erstattet.
- Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Fahrkartenpreis.