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Welche Auswirkungen hat die Angabe des Deutschland-Tickets auf Fahrgastrechte?

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung der Fernverkehrsfahrkarte jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

Die Angabe des Deutschland-Tickets hat folgende Auswirkungen auf die Fahrgastrechte:

  • Bei Verspätung eines Nahverkehrszuges, die zum Verpassen eines Fernverkehrszuges führt, wird die Zugbindung im Fernverkehr nicht aufgehoben. Ein späterer Fernzug kann damit nicht genutzt werden.
  • Entschädigungsansprüche gelten jeweils nur für das Deutschland-Ticket oder für das Fernverkehrsticket, nicht kombiniert.
  • Bei Anreise mit U-Bahn, Straßenbahn oder Bus gelten keine durchgängigen Fahrgastrechte.