Welche Auswirkungen hat die Angabe des Deutschland-Tickets auf Fahrgastrechte?
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung der Fernverkehrsfahrkarte jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Die Angabe des Deutschland-Tickets hat folgende Auswirkungen auf die Fahrgastrechte:
- Bei Verspätung eines Nahverkehrszuges, die zum Verpassen eines Fernverkehrszuges führt, wird die Zugbindung im Fernverkehr nicht aufgehoben. Ein späterer Fernzug kann damit nicht genutzt werden.
- Entschädigungsansprüche gelten jeweils nur für das Deutschland-Ticket oder für das Fernverkehrsticket, nicht kombiniert.
- Bei Anreise mit U-Bahn, Straßenbahn oder Bus gelten keine durchgängigen Fahrgastrechte.