Kann ich meine Fahrgastrechte im Reisezentrum bearbeiten lassen?
Bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust haben Sie die Möglichkeit, sich das Ticket direkt im DB Reisezentrum erstatten zu lassen und eine Auszahlung zu erhalten.
In folgenden Fällen erfolgt eine Bearbeitung des Antrags ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte. Ihr in einem DB Reisezentrum eingereichter Antrag wird in diese Fällen immer zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet und Sie erhalten von dort eine Antwort.
- Sie möchten einen Antrag auf Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielort stellen
- Sie sind Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Ticket oder Deutschland-Ticket)
- Sie haben Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die jeweils bei der DB gekauft wurden (für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrkarten, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die Bahn zuständig, welche die Fahrkarten ausgegeben hat)
- Sie möchten die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung beantragen