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In welchen Situationen darf ich mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel weiterfahren und was muss ich beachten?

Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten:

  • Zugbindung aufgehoben: Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
  • Flexible Weiterfahrt: Sie können die Fahrt bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
  • Ticketgültigkeit: Ihr Ticket gilt weiterhin für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.

Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges:

  • Zusatzticket erforderlich: Bei Nutzung eines höherwertigen Zugs (z.B. IC/EC, ICE) müssen Sie ein zusätzliches Ticket kaufen.
  • Kostenrückerstattung: Die Kosten können Sie über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets).

Recht auf andere Verkehrsmittel bei fehlender Information:

  • Keine Information innerhalb von 100 Minuten: Wenn das Eisenbahnunternehmen Sie nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder eines verpassten Anschlusses über Ihre Weiterreisemöglichkeiten informiert, dürfen Sie mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Flixtrain, Nightjet, Reisebus) weiterfahren.
  • Kostenrückerstattung: Notwendige, angemessene und zumutbare Kosten werden Ihnen über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.

Taxis, Flugzeug, Privatabholung: Die Kosten für Taxis, Flugzeugtickets oder Privatabholungen werden nicht erstattet.