Ihre Vorteile
- Preisgünstig - wird vom Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt
- Gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg und im gesamten Verbundgebiet des VRN und VRS
- Rund um die Uhr an allen Tagen
Häufig gestellte Fragen zum JugendTicketBW
Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.
- Für alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis
- Und für junge Menschen ab einem Alter von 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.
- Das JugendticketBW gilt in der 2. Klasse in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg
- Im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr), sowie im VRS auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz)
- Jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).
Das JugendticketBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
Nein, das JugendTicketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.
Nein. Das JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Das JugendticketBW ist ein Jahresabo mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr. Danach können Sie es jederzeit ohne finanziellen Nachteil mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen zu jedem folgenden Monatsersten kündigen. Studierende können das JugendticketBW alternativ als Halbjahresticket kaufen oder das Jahresabo schon nach 6 Monaten kündigen.
Zur Einführung des JugendTicketBW werden ab 1. März 2023 alle bestehenden Abos (Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MAXX-Ticket) automatisch auf das JugendTicketBW umgestellt. Wer zu diesem Stichtag 26 Jahre alt ist, kann das Ticket noch ein Jahr lang nutzen, auch wenn er oder sie zwischenzeitlich 27 Jahre alt geworden ist.