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Sachsen-Ticket

Mit dem Sachsen-Ticket für 1 Tag durch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Stadtansicht Dresden mit Icons für Verkehrsmittel: Zug, S-, U-, Bus, Straßenbahn
© pantermedia
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Ihre Vorteile

  • Gruppen bis zu 5 Personen, ideal für Tagesausflüge
  • Beliebig viele Fahrten innerhalb Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringen an einem Tag
  • Gültig in allen Nahverkehrszügen und Verkehrsverbünden 
ab 33 Euro

Häufig gestellte Fragen

Sachsen-Ticket, 2. Klasse:

  • 1. Person: 33 Euro
  • 2. Person: 41 Euro
  • 3. Person: 49 Euro
  • 4. Person: 57 Euro
  • 5. Person: 65 Euro

Sachsen-Ticket Plus Westharz, 2. Klasse:

  • 1. Person: 44,50 Euro
  • 2. Person: 53,50 Euro
  • 3. Person: 62,50 Euro
  • 4. Person: 71,50 Euro
  • 5. Person: 80,50 Euro

Die angegebenen Preise sind für den Kauf am DB Automaten und im Internet gültig. An unseren DB Verkaufsstellen erhalten Sie alle Tickets mit persönlicher Beratung für einen Aufschlag von 2 Euro.

  • An einem Tag Ihrer Wahl von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (nicht im Westharz)
  • An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ist das Sachsen-Ticket von 0 Uhr bis 3 Uhr des nächsten Tages gültig.

  • alle Nahverkehrszüge
  • alle Verkehrsmittel in den Verbünden VVO, VVV, VMS, ZVON, MDV, marego und VMT
  • fast alle Linienbusse in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt außer Sonderverkehrsmittel

Mit Ihrem Sachsen-Ticket können Sie frei alle Nahverkehrszüge und Verkehrsmittel des Geltungsbereichs nutzen.

Den Geltungsbereich finden Sie unter bahn.de/agb im Abschnitt Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (Tarifbedingungen für Tageskartenangebote).

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen generell immer kostenfrei mitfahren - unabhängig davon, ob es Ihre eigenen Kinder sind oder nicht. Sie müssen bei der Ermittlung der Anzahl der Reisenden nicht berücksichtigt werden.
  • 6-14-Jährige: Bis zu 3 eigene oder fremde Kinder können kostenfrei mit einem Länder-Ticket, einem regionalem Ticket für bestimmte Strecken oder dem Quer-durchs-Land-Ticket mitgenommen werden - egal, ob das Ticket für eine oder mehr Personen gekauft wird.

Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet.

Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes müssen Sie bei der Buchung den deutschen Begriff "Hund" anstelle des Namens eines Reisenden eintragen.

Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.

  • In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
  • In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
  • Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.

Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.

  • Ja. Ihr Länder-Ticket oder Ihr Quer-durchs-Land-Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und Ihre Mitfahrer:innen können auch unterwegs dazu steigen.
  • Wer und wie viele Personen mit Ihnen reisen, wird jedoch bereits beim Kauf der Fahrkarte festgelegt - der Austausch Ihrer Reisebegleiter ist daher nachträglich nicht zulässig.
  • Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Ihre Namen mit der Bitte nach einem Ausweis überprüft werden.

Das Länder-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch ein Bundesland reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Darum ist ein Länder-Ticket oder ein Quer-durchs-Land-Ticket nur gültig, wenn die Namen und Vornamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind. Personen, die unterwegs zusteigen, müssen unmittelbar nach ihrem Zustieg Namen und Vornamen auf dem Ticket eintragen.

Die Eintragungen können wie nachfolgend beschrieben vorgenommen werden:

Bei Tickets, die in DB Reisezentren und DB Agenturen gekauft wurden:

  • Die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
  • Die Mitfahrer und Mitfahrerinnen auf der Rückseite

Bei Tickets, die online gekauft und als Online-Ticket ausgegeben wurden:

  • Die Namen aller Reisenden sind bereits im Buchungsprozess anzugeben

Bei Tickets, die am DB Automaten gekauft wurden:

  • Alle Reisenden in den dafür vorgesehenen Zeilen

Bei Tickets, die bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus), gekauft wurden:

  • Alle Reisenden an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte

Ein Umtausch oder eine Stornierung Ihres Länder-Tickets, Ihres Quer-durchs-Land-Tickets oder weiterer regionalen Tickets ist nicht möglich.

Als Ausnahme gilt, wenn Sie aufgrund Ihrer Fahrgastrechte Anspruch auf eine Rückgabe oder einen Tausch des Tickets haben - beispielsweise weil mehr als 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof zu erwarten sind. 

Nein. Mit den Länder-Tickets, mit dem Quer-durchs-Land-Ticket oder mit weiteren regionalen Tickets werden Reisen bereits stark vergünstigt, daher gibt es keine zusätzlichen Rabatte.

Die Beförderungsbedingungen und Geltungsbereiche der Länder-Tickets und der regionalen Tickets der einzelnen Bundesländer finden Sie unter