Hauptnavigation

Kontrolle der DB-Barcodes

Interoperabilität von UIC-Barcode und VDV-Barcode

Fahrkarten im Nah- und Fernverkehr werden zu großen Teilen als Online-Ticket mit integriertem 2D-Barcode ausgegeben. Das Auslesen dieses 2D-Barcodes ermöglicht eine sichere elektronische Kontrolle dieser Tickets. Um dieser Tatsache gerecht zu werden und in der Verkehrsbranche eine weitestgehende Vereinheitlichung der verwendeten 2D-Barcodes zu erreichen, hat der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einen Standard entwickelt, der in der VDV Mitteilung Nr. 9718 kommuniziert wurde.

Die Deutsche Bahn AG orientiert sich für DB Online-Tickets am Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbands (UIC 918-3, bzw. 918-9). Um VDV- und UIC Barcode-Strukturen interoperabel zu machen, wurde in Abstimmung mit der AG Onlinevertrieb des VDV der sog. UIC 918-3*-Barcode definiert. Dieser kommt bei Angeboten zur Anwendung, die eine Kombination aus BBDB (Beförderungsbedingungen DB AG) und Nahverkehr darstellen. Aktuell sind dies Länder-Tickets, das Quer-durchs-Land-Ticket und City-Ticket sowie City-Mobil.

Im Rahmen der Modernisierung der Vertriebssystemlandschaft der DB werden 2D-Barcodes der DB künftig auch nach dem neuen Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC 918-9) ausgegeben. Die mit dem VDV getroffenen Vereinbarungen bleiben dabei unberührt, d.h. die mit der AG Onlinevertrieb des VDV abgestimmten, VU-spezifischen Segmente sind auch in diesen neuen Barcodes für die oben genannten Tickets weiterhin vorhanden.

In einer Übergangszeit von mehreren Jahren werden sowohl Tickets mit Barcodes nach altem (918-3*) sowie neuem (918-9*) Standard ausgegeben.

Die DB hält sich hierbei, wie auch bislang, an den Standard der UIC. Dieser sieht vor, dass neben den obligatorischen UIC-konformen Segmenten ebenfalls nationale, proprietäre Segmente, wie beispielsweise der VU-Anteil, genutzt werden dürfen. Details hierzu sind den jeweiligen UIC Standards 918-3 bzw. 918-9 zu entnehmen.

Fahrkarten im Nah- und Fernverkehr werden zu großen Teilen als Online-Ticket mit integriertem 2D-Barcode ausgegeben. Das Auslesen dieses 2D-Barcodes ermöglicht eine sichere elektronische Kontrolle dieser Tickets. Um dieser Tatsache gerecht zu werden und in der Verkehrsbranche eine weitestgehende Vereinheitlichung der verwendeten 2D-Barcodes zu erreichen, hat der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einen Standard entwickelt, der in der VDV Mitteilung Nr. 9718 kommuniziert wurde.

Die Deutsche Bahn AG orientiert sich für DB Online-Tickets am Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbands (UIC 918-3, bzw. 918-9). Um VDV- und UIC Barcode-Strukturen interoperabel zu machen, wurde in Abstimmung mit der AG Onlinevertrieb des VDV der sog. UIC 918-3*-Barcode definiert. Dieser kommt bei Angeboten zur Anwendung, die eine Kombination aus BBDB (Beförderungsbedingungen DB AG) und Nahverkehr darstellen. Aktuell sind dies Länder-Tickets, das Quer-durchs-Land-Ticket und das City-Ticket.

Im Rahmen der Modernisierung der Vertriebssystemlandschaft der DB werden 2D-Barcodes der DB künftig auch nach dem neuen Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC 918-9) ausgegeben. Die mit dem VDV getroffenen Vereinbarungen bleiben dabei unberührt, d.h. die mit der AG Onlinevertrieb des VDV abgestimmten, VU-spezifischen Segmente sind auch in diesen neuen Barcodes für die oben genannten Tickets bis auf weiteres vorhanden.

Die DB hält sich hierbei, wie auch bislang, an den Standard der UIC. Dieser sieht vor, dass neben den obligatorischen UIC-konformen Segmenten ebenfalls nationale, proprietäre Segmente, wie beispielsweise der VU-Anteil, genutzt werden dürfen. Details hierzu sind UIC-Standards 918-9 zu entnehmen.

Mit Einführung des Deutschland-Tickets setzt die DB die Vorgaben des durch die Deutschlandtarifverbund-GmbH (DTVG) herausgegebenen Ergebnisdokuments Deutschland-Ticket um. 
Dies sieht eine Ablösung des 918-3*-Barcodes vor, der der Ausgabe durch die DB vorbehalten war. 

Die jeweiligen VDV-KA-Anteile werden dementsprechend in einer Datenstruktur im internationalen Standard UIC 918-9 abgebildet anstatt, wie bisher, über das Barcode-Segment 0080VU. 

Technische Details sind dem Ergebnisdokument zu entnehmen, welches über die DTVG zu beziehen ist. 

Spezifikation

Die Spezifikation erläutert ausführlich den zwischen bahn.de und der AG Barcode des VDV sowie der VDV Kernapplikationsgesellschaft abgestimmten Lösungsansatz.

Zertifikat und öffentlicher Schlüssel

Der Umgang mit Zertifikaten ist bei den Barcode-Standards UIC 918-3 bzw. 918-9 und VDV-KA unterschiedlich realisiert. Barcodes nach UIC 918-3- bzw.918-9-Standard werden vom ausgebenden Unternehmen, z.B. DB, ÖBB oder NS mit einem privaten Schlüssel digital signiert. Bei der Kontrolle kann mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel (Zertifikatsschlüssel) die erstellte Signatur entschlüsselt und somit die Validität des Tickets geprüft werden. Diese Zertifikatsschlüssel müssen auf dem jeweiligen Prüfgerät gespeichert sein. Die Dateien unterliegen Namenskonventionen und müssen exakt so auf dem Prüfgerät abgelegt werden. Folgender Übersicht können die aktuell gültigen Zertifikate der DB und deren jeweilige Gültigkeiten entnommen werden. Mit Einführung des UIC Standards 918-9 werden längere und somit sicherere Schlüssel ermöglicht. Die DB hält aus diesem Grund für Tickets, die nach UIC 918-9 ausgegeben werden, jeweils ein Schlüsselpaar beider Ausprägungen vor. Technische Details hierzu sind der Spezifikation des Standards UIC 918-9 zu entnehmen, welche am Ende dieser Seite in den Referenzdokumenten zu finden ist.

DB Zertifikate und ihre Gültigkeiten

Die öffentlichen Zertifikate der DB können unter Downloads bezogen werden.
Alternativ erhalten Anbieter von Barcode-Lesegeräten diese unter folgendem Link bei der UIC Public Key Managementwebsite: https://railpublickey.uic.org

Stammdaten

Die Stammdaten müssen auf dem Kontrollgerät vorhanden sein, um die Barcode-Inhalte korrekt auslesen zu können. DB Vertrieb erstellt die Stammdatentabelle mit größtmöglicher Sorgfalt, für die Richtigkeit aller Daten kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Neue Stammdaten können jeweils sechs Wochen vor den Release-Terminen der DB bereitgestellt werden (i. d. R. 1. April / Fahrplanwechsel Juni / 1. Oktober / Fahrplanwechsel Dezember). Es ist jedoch nicht jede Aktualisierung für alle Verkehrsverbünde / -unternehmen relevant, wie z.B. die Neuaufnahme einer Stadt bei City-Tickets.

Muster-Tickets

Damit Sie die erfolgreiche Implementierung auf Ihren Kontrollgeräten testen können, finden Sie in den Downloads zwei ZIP-Archive, die einige Muster-Tickets enthalten. Diese sind jeweils unterteilt in Muster nach UIC 918.3 und UIC 918.9.

Infos zu DB-Zertifikaten

Häufig gestellte Fragen

Sie bekommen eine Fehlermeldung (z.B. "Fehler bei der Prüfung") und gar keine Barcodeinhalte angezeigt? Versuchen Sie bitte folgende Fragen zu beantworten:

DB Tickets erkennen Sie an dem DB Logo oben Links auf dem OnlineTicket oder wenn das Ticket als Handyticket aus dem DB Navigator heraus angezeigt wird. Tickets, welche im Reisezentrum oder am Automaten auf Sicherheitspapier ausgegeben werden enthalten ebenfalls oben links das DB Logo. Der Barcode auf diesen Tickets ist aber nicht für Kontrollprozesse relevant, sondern lediglich für DB interne Prozesse auf dem Ticket.

Wenn die Prüfung des Tickets auf "Ausgabe durch DB" positiv war, sollte der Barcode auf dem Online- oder Handyticket ebenfalls durch die DB ausgegeben sein, vorausgesetzt das Ticket ist keine Fälschung! Im Falle einer Fehlermeldung, trotz Ausgabe des Tickets durch die DB, könnte sich der Barcode um eine Fälschung handeln. Bei der Kontrolle wird anhand der Zertifikatsprüfung durch das Kontrollgerät festgestellt, ob der Barcode ein echter DB Barcode ist. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Fehlermeldung auftauchen und die Barcodeinhalte sind nicht sichtbar. 

Im Falle von echten DB Tickets kann die Zertifikatsprüfung durch das Kontrollgerät nur funktionieren, wenn die gültigen Zertifikate vorhanden sind. Nutzen Sie die Mustertickets auf dieser Seite. Mit Hilfe der Mustertickets können Sie überprüfen, ob die Zertifikatsprüfung Ihrer Kontrollgeräte grundsätzlich funktioniert und der vorliegende, fehlerhafte Barcode eine mutmaßliche Fälschung ist oder ob die entsprechenden gültigen Zertifikate auf Ihrem Kontrollgerät fehlen. Bitte entnehmen Sie der nächsten Frage, wie Sie überprüfen können, ob alle gültigen Zertifikate auf Ihrem Kontrollgerät vorhanden sind.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Kontrollgerät alle gültigen DB Zertifikate aufgespielt hat, wenn eine Fehlermeldung nach Prüfung der Mustertickets angezeigt wird.

Der Umgang mit Zertifikaten ist bei den Barcode-Standards UIC 918-3 bzw. 918-9 und VDV-KA unterschiedlich realisiert. Barcodes nach UIC 918-3- bzw.918-9-Standard werden vom ausgebenden Unternehmen, z.B. DB, ÖBB oder NS mit einem privaten Schlüssel digital signiert. Bei der Kontrolle kann mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel (Zertifikatsschlüssel) die erstellte Signatur entschlüsselt und somit die Validität des Tickets geprüft werden. Diese Zertifikatsschlüssel müssen auf dem jeweiligen Prüfgerät gespeichert sein. Die Dateien unterliegen Namenskonventionen und müssen exakt so auf dem Prüfgerät abgelegt werden. Auf dieser Seite sehen Sie die aktuell gültigen Zertifikate der DB und deren jeweilige Gültigkeiten. Mit Einführung des UIC Standards 918-9 werden längere und somit sicherere Schlüssel ermöglicht. Die DB hält aus diesem Grund für Tickets, die nach UIC 918-9 ausgegeben werden, jeweils ein Schlüsselpaar beider Ausprägungen vor. Technische Details hierzu sind der Spezifikation des Standards UIC 918-9 zu entnehmen, welche am Ende der Website in den Referenzdokumenten zu finden ist.

Auf dem deutschen ÖPNV Markt gibt es zwei Barcodestandards, welche zur Abbildung des Tickets und einer damit einhergehenden elektronischen Kontrolle verwendet werden: VDV und UIC. Der VDV Barcode kommt insbesondere bei Nahverkehrstarifen zum Einsatz, während die Deutsche Bahn DB Tarife nach UIC Standard ausgibt.

Falls Ihr Kontrollgerät bei der Prüfung eines DB Barcodes eine Fehlermeldung anzeigt, könnte dies darauf hindeuten, dass das Kontrollgerät den UIC Standard noch nicht unterstützt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Systemdienstleister, falls Sie nicht mit Gewissheit sagen können, ob Ihr Kontrollgerät grundsätzlich den UIC Standard bereits unterstützt. 

Besonderheiten bei Ländertickets und QDL und City Tickets was ist UIC*?: Um VDV- und UIC Barcode-Strukturen interoperabel zu machen, wurde in Abstimmung mit der AG Onlinevertrieb des VDV der sog. UIC*-Barcode definiert. Dieser kommt bei Angeboten zur Anwendung, die eine Kombination aus BBDB (Beförderungsbedingungen DB AG) und Nahverkehr darstellen. Aktuell sind dies Länder-Tickets, das Quer-durchs-Land-Ticket und das City-Ticket. Im Rahmen der Modernisierung der Vertriebssystemlandschaft der DB werden 2D-Barcodes der DB künftig auch nach dem neuen Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC 918-9) ausgegeben. Details hierzu sind den jeweiligen UIC Standards 918-3 bzw. 918-9 zu entnehmen.

Die mit dem VDV getroffenen Vereinbarungen bleiben dabei unberührt, d.h. die mit der AG Onlinevertrieb des VDV abgestimmten, VU-spezifischen Segmente sind auch in diesen neuen Barcodes für die oben genannten Tickets weiterhin vorhanden. 

Sie sehen die Label der Barcodeinhalte, aber nicht den Inhalt der Felder (z.B. Tarif: "    ")? Versuchen Sie bitte folgende Fragen zu beantworten:

DB Tickets erkennen Sie an dem DB Logo oben Links auf dem OnlineTicket oder wenn das Ticket als Handyticket aus dem DB Navigator heraus angezeigt wird. Tickets, welche im Reisezentrum oder am Automaten auf Sicherheitspapier ausgegeben werden enthalten ebenfalls oben links das DB Logo. Der Barcode auf diesen Tickets ist aber nicht für Kontrollprozesse relevant, sondern lediglich für DB interne Prozesse auf dem Ticket.

Wenn die Prüfung des Tickets auf "Ausgabe durch DB" positiv war, sollte der Barcode auf dem Online- oder Handyticket ebenfalls durch die DB ausgegeben sein, vorausgesetzt das Ticket ist keine Fälschung! Anhand der Zertifikatsprüfung lässt sich erkennen, ob das Ticket durch die DB ausgestellt wurde:

Bei der Kontrolle wird anhand der Zertifikatsprüfung durch das Kontrollgerät festgestellt, ob der Barcode ein echter DB Barcode ist. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Fehlermeldung auftauchen und die Barcodeinhalte sind nicht sichtbar. 

Im Falle von echten DB Tickets kann die Zertifikatsprüfung durch das Kontrollgerät nur funktionieren, wenn die gültigen Zertifikate vorhanden sind. Auf dieser Seite finden Sie Mustertickets. Mit Hilfe der Mustertickets können Sie überprüfen, ob die Zertifikatsprüfung Ihrer Kontrollgeräte grundsätzlich funktioniert und der vorliegende, fehlerhafte Barcode eine mutmaßliche Fälschung ist oder, ob die entsprechenden gültigen Zertifikate auf Ihrem Kontrollgerät fehlen. Bitte entnehmen Sie der nächsten Frage, wie Sie überprüfen können, ob alle gültigen Zertifikate auf Ihrem Kontrollgerät vorhanden sind.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Kontrollgerät alle gültigen DB Zertifikate aufgespielt hat, wenn eine Fehlermeldung nach Prüfung der Mustertickets angezeigt wird.

Der Umgang mit Zertifikaten ist bei den Barcode-Standards UIC 918-3 bzw. 918-9 und VDV-KA unterschiedlich realisiert. Barcodes nach UIC 918-3- bzw.918-9-Standard werden vom ausgebenden Unternehmen, z.B. DB, ÖBB oder NS mit einem privaten Schlüssel digital signiert. Bei der Kontrolle kann mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel (Zertifikatsschlüssel) die erstellte Signatur entschlüsselt und somit die Validität des Tickets geprüft werden. Diese Zertifikatsschlüssel müssen auf dem jeweiligen Prüfgerät gespeichert sein. Die Dateien unterliegen Namenskonventionen und müssen exakt so auf dem Prüfgerät abgelegt werden. Die Übersicht auf dieser Seite zeigt die aktuell gültigen Zertifikate der DB und deren jeweilige Gültigkeiten. Mit Einführung des UIC Standards 918-9 werden längere und somit sicherere Schlüssel ermöglicht. Die DB hält aus diesem Grund für Tickets, die nach UIC 918-9 ausgegeben werden, jeweils ein Schlüsselpaar beider Ausprägungen vor. Technische Details hierzu sind der Spezifikation des Standards UIC 918-9 zu entnehmen, welche am Ende der Website in den Referenzdokumenten zu finden ist.

Auf dem deutschen ÖPNV Markt gibt es zwei Barcodestandards, welche zur Abbildung des Tickets und einer damit einhergehenden elektronischen Kontrolle verwendet werden: VDV und UIC. Der VDV Barcode kommt insbesondere bei Nahverkehrstarifen zum Einsatz, während die Deutsche Bahn DB Tarife nach UIC Standard ausgibt.

Falls Ihr Kontrollgerät bei der Prüfung eines DB Barcodes die Barcode Label anzeigt (z.B. "Tarif", "Gültigkeit" oder "Startbahnhof"), aber keine zugehörigen Inhalte angezeigt werden/ nur teilweise zugehörige Inhalte angezeigt werden oder die Inhalte fehlerhaft zu den Labeln wirken, könnte dies darauf hindeuten, dass das Kontrollgerät den UIC Standard noch fehlerhaft ausließt oder die aktuellen Stammdaten nicht hinterlegt sind (siehe nächste Frage). Bitte wenden Sie sich an Ihren Systemdienstleister, um die Ursache zu identifizieren.

Um VDV- und UIC Barcode-Strukturen interoperabel zu machen, wurde in Abstimmung mit der AG Onlinevertrieb des VDV der sog. UIC*-Barcode definiert. Dieser kommt bei Angeboten zur Anwendung, die eine Kombination aus BBDB (Beförderungsbedingungen DB AG) und Nahverkehr darstellen. Aktuell sind dies Länder-Tickets, das Quer-durchs-Land-Ticket und das City-Ticket. Im Rahmen der Modernisierung der Vertriebssystemlandschaft der DB werden 2D-Barcodes der DB künftig auch nach dem neuen Barcode-Standard des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC 918-9) ausgegeben. Details hierzu sind den jeweiligen UIC Standards 918-3 bzw. 918-9 zu entnehmen.

Die mit dem VDV getroffenen Vereinbarungen bleiben dabei unberührt, d.h. die mit der AG Onlinevertrieb des VDV abgestimmten, VU-spezifischen Segmente sind auch in diesen neuen Barcodes für die oben genannten Tickets weiterhin vorhanden. 

  • Sind die Stammdaten im Kontrollgerät hinterlegt?

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Kontrollgerät alle gültigen Stammdaten aufgespielt hat, wenn es grundsätzlich alle Label der Barcodeinhalte anzeigt aber die Inhalte fehlen. Diese finden Sie auf dieser Seite (www.bahn.de/barcode) unter Downloads bei den " UIC 918.3-VDV Stammdaten Version 25.04.2022 (XLS, 123 KB) ".

Die Stammdaten müssen auf dem Kontrollgerät vorhanden sein, um die Barcode-Inhalte korrekt auslesen zu können. DB Vertrieb erstellt die Stammdatentabelle mit größtmöglicher Sorgfalt, für die Richtigkeit aller Daten kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Neue Stammdaten können jeweils sechs Wochen vor den Release-Terminen der DB bereitgestellt werden (i. d. R. 1. April / Fahrplanwechsel Juni / 1. Oktober / Fahrplanwechsel Dezember). Es ist jedoch nicht jede Aktualisierung für alle Verkehrsverbünde / -unternehmen relevant, wie z.B. die Neuaufnahme einer Stadt bei City-Tickets.

Falls Die Prüfung der DB Barcodes nach Umsetzung der Hinweise nicht funktionieren sollte, prüfen Sie bitte alle UIC 918.9 Testtickets auf dieser Seite und senden Sie bitte die Kontrollanzeigen an dbbarcode@deutschebahn.com. Wir werden Sie so schnell wie möglich mit einem DB Mitarbeiter in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen und ebenfalls Fehler auf unserer Seite aufzudecken.

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Barcode-Kontrolle von DB Barcodes wenden Sie sich bitte an dbbarcode@deutschebahn.com