Kleine Karte, große Wirkung
Kleine Karte, große Wirkung: Ob (My) BahnCard 25, (My) BahnCard 50 oder BahnCard 100 – damit sparen Reisende bei jedem Ticketkauf. Unsere Zusammenfassung beleuchtet die wichtigsten BahnCard-Regelungen: Was tun bei Verlust? Wie kann ich die BahnCard verlängern bzw. upgraden und worauf muss ich bei einer Kündigung achten?
Unsere Tipps zur BahnCard
BahnCard verloren
Die digitale BahnCard 25/50 kann jederzeit erneut in die App "DB Navigator" geladen werden. Weitere Informationen finden gibt es unter www.bahn.de/digitalebc
Wer seine BahnCard 100 verloren hat, kontaktiert am besten den BahnCard-Service, um eine Ersatzkarte zu bekommen. Die Ersatzkarte für die BahnCard 100 kostet 30 Euro. Sollte die Ausstellung einer Ersatz-BahnCard vor der Abfahrt nicht mehr möglich sein, da die Zeit zu knapp ist, erhalten Reisende im Reisezentrum eine Art Zusatzfahrkarte und zwar in Höhe der Differenz zum Flexpreis.
Sollten Reisende erst im Zug feststellen, dass sie ihre BahnCard verloren haben, so erhalten sie vom Zugbegleiter oder der Zugbegleiterin eine Fahrpreisnacherhebung. Der Betrag für das Zusatzticket bzw. die Fahrpreisnacherhebung wird Ibei Vorlage der „neuen“ BahnCard und der Zusatzfahrkarte bzw. Fahrpreisnacherhebung im Reisezentrum erstattet. Die Bearbeitung kostet 7 Euro. Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn Sie Ihre BahnCard bei der Reise vergessen haben.
Benötigen Reisende direkt noch ein Ticket, erhalten sie im Reisezentrum ein gewöhnliches Ticket mit BahnCard-Rabatt und darüber hinaus ein Zusatzticket über die Differenz. Mit einfachen Worten: Sie zahlen zunächst den vollen Flexpreis. Bei Vorlage des Zusatztickets und der „neuen“ BahnCard im Reisezentrum bekommen Reisende die Zusatzzahlung erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 7 Euro.
BahnCard vergessen. Was passiert, wenn ich meine BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen kann?
Wer seine BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen kann, erhält zunächst eine Fahrpreisnacherhebung. Diese wird im DB Reisezentrum erstattet (abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 7 Euro). Dafür sollten sich Reisende innerhalb von 14 Tagen in einem DB Reisezentrum melden und ihre BahnCard, die originale sowie die nachgelöste Fahrkarte mitbringen.
BahnCard oder Probe BahnCard verlängern oder kündigen
In einigen Fällen verlängert sich die BahnCard automatisch, in anderen nicht. Die Details zur Verlängerung und Kündigung im Überblick:
- Die Probe BahnCard 25 und die Probe BahnCard 50 gilt ab dem Ausstellungstag für drei Monate. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis spätestens 4 Wochen vor Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wurde. Die Probe BahnCard wird bei Nicht-Kündigung nach den drei Monaten automatisch in reguläre BahnCard umgewandelt. Je nach Alter in eine My BahnCard, eine ermäßigte BahnCard, eine reguläre BahnCard oder eine Senioren BahnCard.
- Die Jugend BahnCard gilt ein Jahr und bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren. Sie läuft nicht in ein Abo über, sondern läuft automatisch nach einem Jahr aus.
- Die My BahnCard 25 oder 50 gilt für ein Jahr. Ohne Kündigung in Textform (bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende) verlängert sie sich automatisch für ein weiteres Jahr – bei Vollendung des 26. Lebensjahres, verwandelt sich die My BahnCard in eine „reguläre“ oder „ermäßigte“ BahnCard 25 oder 50.
- Die BahnCard 25 und die BahnCard 50 gilt ab dem Ausstellungstag für ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn sie nicht bis spätestens 4 Wochen vor Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wurde.
- Die ermäßigte BahnCard 25 und 50 (für mobilitätseingeschränkte Reisende) gilt ab dem Ausstellungstag für ein Jahr und verlängert sich ohne rechtzeitige Kündigung in Textform (mindestens 4 Wochen vor Ende der Gültigkeit) automatisch um ein weiteres Jahr.
- Die Senioren BahnCard 25 und 50 (für Reisende ab 65 Jahren) gilt ab dem Ausstellungstag für ein Jahr und verlängert sich ohne rechtzeitige Kündigung in Textform (mindestens 4 Wochen vor Ende der Gültigkeit) automatisch um ein weiteres Jahr.
- Die Probe BahnCard 100 läuft automatisch nach drei Monaten aus und muss aktiv neu beantragt werden.
- Die BahnCard 100 gilt ab dem Ausstellungstag für ein Jahr und muss nach Ablauf des Jahres aktiv neu beantragt werden.
Die BahnCard kann bis zu vier Wochen vor Kartenablauf in Textform z.B. unter Nutzung des Kündigungsformulars oder direkt im Kundenkonto unter BahnCard Services gekündigt werden.
BahnCard upgraden
Im Reisezentrum: Unkompliziert ist das Upgrade einer BahnCard im Reisezentrum. Einfach die aktuelle BahnCard am Schalter vorzeigen und auf die gewünschte BahnCard upgraden lassen.
Online: Wer beispielsweise eine BahnCard 25 besitzt und auf eine BahnCard 50 wechseln möchte muss dafür die neue BahnCard 50 online bestellen und die „alte“ BahnCard per Mail, Fax oder auf dem Postweg kündigen. Dabei sollte angegeben werden, dass eine höherwertige BahnCard gekauft wurde, denn bei einem Upgrade entfallen die Kündigungsfristen und der Wert der gekündigten BahnCard wird erstattet – sofern er mehr als 15 Euro beträgt.
Bereits gesammelte BahnBonus Prämienpunkte bleiben bei einem BahnCard Upgrade erhalten. Dafür muss lediglich auf dem BahnCard Bestellschein im DB Reisezentrum die Nummer der bisherigen Karte eingetragen werden.
Hinweis: Ein Upgrade von einer BahnCard 25 (1. Klasse) in eine BahnCard 50 (2. Klasse) ist ausgeschlossen. Hier müsste das Upgrade für die BahnCard 50 ebenfalls für die 1. Klasse beantragt werden.
BahnCard „downgraden“
Für einen Wechsel von der BahnCard 50 zu einer BahnCard 25 muss einfach die aktuelle BahnCard fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt und anschließend eine neue BahnCard mit der gewünschten Rabattstufe gekauft werden. Hierbei ist es wichtig, dass beim Neukauf die alte BahnCard-Nummer angeben wird, um BahnBonus Prämien- und Statuspunkte bzw. Ihr BahnBonus Statuslevel nicht zu verlieren. Die Punkte (Status- und Prämienpunkte) sind auf die neue BahnCard übertragbar.