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BahnCard 50, 1. Klasse: spontan und flexibel für Vielfahrer

Seit dem 9. Juni 2024 wird die BahnCard 50 als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.

Ihre Vorteile

  • 50 % Rabatt auf den Flexpreis und 25 % Rabatt auf die Sparangebote des Fernverkehrs (ausgenommen City-Ticket)
  • Als digitale BahnCard direkt in der App nutzbar
  • Rabatte auf einige Nahverkehrsangebote
492 Euro

Häufig gestellte Fragen

Mit der BahnCard 50 erhalten Sie einen Rabatt von 50 Prozent auf die Flexpreise sowie 25 Prozent auf die Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands für die entsprechende Wagenklasse. Das kostenpflichtige City-Ticket beim Sparpreis und Super Sparpreis wird nicht rabattiert.

Sie können mit der BahnCard 50 ICE- und IC/EC-Züge, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.

In manchen Verkehrsverbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhaber:innen ein Rabatt auf Angebote des Verbundtarifs gewährt. Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden genauso wie die Plastikkarte verwenden.

Einen Link zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verbünde und Landestarife finden Sie unter

Alle Reisenden zwischen 27 bis einschließlich 64 Jahre können die BahnCard erwerben. Bei der Bestellung der BahnCard wird anhand Ihres Geburtsdatums geprüft, ob Sie ein entsprechendes Alter haben. 

Für die Kontrolle im Zug benötigen wir zusätzlich Ihren amtlichen Lichtbildnachweis. 

Unsere Tipps für Sie:

  • Für Reisende im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gibt es die My BahnCard
  • Personen bis einschließlich 64 Jahren, die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente beziehen und schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 haben Anspruch auf eine ermäßigte BahnCard
  • Für Personen ab 65 Jahren ist die Senioren BahnCard erhältlich

Die BahnCard 50 kostet

  • 244 Euro für die 2. Klasse und
  • 492 Euro für die 1. Klasse.

Die BahnCard hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die BahnCard 50 gilt ab dem 1. Geltungstag 1 Jahr lang. Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

Sie können Ihre BahnCard 25 oder BahnCard 50 bis zu 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform kündigen.

So kündigen Sie online:

  • In Ihr Kundenkonto einloggen.
  • Auf "BahnCard" klicken und "Optionen" auswählen.
  • Überprüfen, ob eine Kündigung möglich ist.
  • Wenn möglich, den Button "BahnCard kündigen" bestätigen.

Die Kündigungsbestätigung wird an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Die BahnCard 50 können Sie gleich hier online kaufen. 

Sie ist außerdem erhältlich in DB Reisezentren und Agenturen der Deutschen Bahn und in der App.

Zur Nutzung der digitalen BahnCard benötigen Sie ein Kundenkonto sowie die App DB Navigator. Erfahren Sie hier mehr über die digitale BahnCard und auch zur Alternative ohne Smartphone mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

 

Nein, der BahnCard Rabatt wird in den Spar- und Super Sparpreisen ausschließlich auf den Preisanteil der Fernverkehrsreise gewährt. Das zusätzliche City-Ticket beim Sparpreis und Super Sparpreis wird nicht rabattiert, da es nicht Teil des Spar- bzw. Super-Sparpreis ist, sondern der jeweilige Verbundpreis zur Anwendung kommt, so dass dessen Entgelt an den jeweiligen Verkehrsverbund fließt.

In den Flexpreisen wird das City-Ticket kostenlos hinzugegeben. Hier übernimmt die DB die Kosten.

Verwalten Sie mit den BahnCard Services Ihre BahnCard und profitieren Sie von den digitalen Services. Zum Beispiel können Sie Rechnungen anfordern oder Ihre BahnCard 25/50 kündigen.

Da es sich beim rollstuhlgerechten Bereich in den Zügen des Fernverkehrs um einen sogenannten klassenlosen Bereich handelt, können Sie als Reisende/r im Rollstuhl und auch Ihre Begleitperson diesen Bereich immer mit einer Fahrkarte der 2. Klasse nutzen. Gleiches gilt auch für eine BahnCard 100. der 2. Klasse.