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Was ist das VRN JugendticketBW?

  • Geignet für Personen mit Hauptwohnsitz im VRN bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ohne Ausbildungsnachweis, für Schüler:innen, Studierende, Auszubildene, FSJ, Engagierte im Bundefreiwillendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Ausbildungsnachweis
  • Für beliebig viele Fahten ganztägig in der 2. Klasse im gesamten VRN und in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind.