Geignet für Personen mit Hauptwohnsitz im VRN bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ohne Ausbildungsnachweis, für Schüler:innen, Studierende, Auszubildene, FSJ, Engagierte im Bundefreiwillendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Ausbildungsnachweis
Für beliebig viele Fahten ganztägig in der 2. Klasse im gesamten VRN und in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind.