Ich konnte meinen dauerhaft reservierten Sitzplatz nicht in Anspruch nehmen, was tue ich?
Wenn Sie einmal eine Ihrer dauerhaft gebuchten Reservierungen auf Grund von Bahnverschulden (Ausfall des Zuges, fehlender Wagen, o.ä.) nicht nutzen konnten, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung von 1 Euro je ungenutzter Reservierung.
Den Antrag auf Rückzahlung reichen Sie formlos schriftlich über das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, ein.
Entschädigungsbeträge von unter 4 Euro können nicht ausgezahlt werden. Sie können aber mehrere Rückzahlungsanträge gesammelt einreichen, um über den Schwellwert zu kommen.