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Häufige Fragen zu "BahnBonus für Geschäftsreisende"

Nein, Sie müssen sich nur einmal zu BahnBonus anmelden. Alle gesammelten Punkte, egal ob aus privaten oder geschäftlichen Reisen, werden zentral unter ihrer BahnBonus Nummer gesammelt.

Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.

Prämienpunkte sind Punkte, die Sie in eine BahnBonus Prämie eintauschen können. Diese schreiben wir Ihrem Punktekonto gut für Ihre Umsätze bei der DB sowie bei zahlreichen Sammelpartnern. Sie verfallen nach drei Jahren zum Quartalsende.

Zusätzlich sammeln Sie bei jedem Fahrkartenkauf automatisch Statuspunkte. Ab 1.500 gesammelten Statuspunkten innerhalb eines Jahres erhalten Sie ein BahnBonus Statuslevel. Je nach Level genießen Sie verschiedene Statusvorteile, wie beispielsweise Zugang zu den DB Lounges sowie die Möglichkeit in einem exklusiven Sitzplatzbereich zu sitzen. Statuspunkte verfallen nach 365 Tagen.

Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.

Die Statusvorteile können Sie ausschließlich über die BahnBonus App* nutzen, z.B. in der DB Lounge durch einfaches Abscannen des hinterlegten Codes. Daneben gibt es auch Leistungen, die Sie durch Zeigen der digitalen BahnBonus Karte oder durch Links einlösen können.

* ab iOS Version 15.0 oder Android Version 8.0 oder höher

Ihr Statuslevel ist ab Erreichen der jeweiligen Punkteschwelle 12 Monate gültig.

Sollte Ihr Statuspunktestand in dieser Zeit unter die Punkteschwelle fallen, bleiben Sie trotzdem in Ihrem Statuslevel. Entscheidend ist der Punktestand am Ende der Statuslaufzeit. Wenn Sie zum Ende der Statuslaufzeit die Punkteschwelle des jeweiligen Levels wieder erreicht haben, bekommen Sie das Statuslevel für weitere 12 Monate.

Wie lange Ihr Statuslevel noch gültig ist, sehen Sie jederzeit in der BahnBonus App oder im eingeloggten Bereich auf bahn.de bzw. im DB Navigator.

Bei einem Upgrade aktualisiert sich Ihr Statuslevel automatisch. Sie erhalten die Vorteile des höheren Statuslevels direkt mit Erreichen der Punkteschwelle. Ungenutzte Vorteile eines vorigen Levels verfallen. Die Laufzeit für das neue Level beträgt ab diesem Zeitpunkt erneut 12 Monate.​

  • Aktionsangebote wie zum Beispiel Erlebnisticket Europa-Park
  • BahnCard
  • Flexpreis
  • Flexpreis Business
  • Fahrradkarte
  • Wochen- und Monatskarten im Fernverkehr (ausgenommen Schüler-Zeitkarten)
  • Monats- und Jahreskarten im Fernverkehrs-Abo (ausgenommen Schüler-Abos)
  • Länder-Tickets (ohne: Brandenburg-, Berlin-, Hessen-, Niedersachsen- und Schöner-Tag-Tickets NRW)
  • Quer-durchs-Land-Ticket
  • Sparpreis
  • Sparpreis und Super Sparpreis Europa
  • Super Sparpreis
  • Super Sparpreis Young
  • Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs
  • Deutschland-Tickets des DTV
  • Deutschland-Ticket Jobtickets des DTV

Für die Prämienpunkte sind die (Super) Sparpreise ausgenommen.

Punkte werden in der Regel 3 Tage nach dem Kauf der Fahrkarte oder BahnCard gutgeschrieben, frühestens aber zum 1. Geltungstag. 

Eine nachträgliche Punktegutschrift ist nicht möglich.

  • Statuspunkte dienen ausschließlich der Erreichung eines Statuslevels und verfallen nach 365 Tagen.
  • Prämienpunkte können für Bahn- oder Sachprämien eingelöst werden. Prämienpunkte können im Unterschied zu Statuspunkten auch bei Partnern gesammelt werden und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Nein. Wenn Sie im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt haben und diese für privat genutzte Prämien einlösen (seit dem 1. Juli 2023), übernimmt die DB Fernverkehr AG den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil.

Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.

Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden. Die Pauschalversteuerung gilt seit dem 1. Juli 2023.

Durch die pauschale Versteuerung entfällt seit dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.

Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.

Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.

Ob Sie grundsätzlich dienstlich gesammelte BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.

Die generelle Teilnahme am Vorteilsprogramm BahnBonus bzw. das Sammeln von BahnBonus Punkten durch private Bahnreisen muss nicht von den Arbeitgeber:innen genehmigt werden.