Wie sollte ich als Fahrgast Verspätungen dokumentieren?
Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen benötigen Sie keine Verspätungsbescheinigung. Die Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen reguliert, auch ohne eine solche Bescheinigung.
Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.
Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich an das Zugpersonal oder die DB Information. Solche Bescheinigungen gibt es nur im Eisenbahnverkehr.