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Bodycams für sichere Reisen

Seit Juli 2026 setzt die DB Fernverkehr AG bundesweit Bodycams ein. Zugbegleitende, Mitarbeitende in der Bordgastronomie und am Empfang der DB Lounges werden schrittweise damit ausgestattet.

Die Bodycams sollen Konflikte entschärfen und mehr Sicherheit schaffen: für Reisende und Mitarbeitende.

Das ist wichtig für Sie

  • Einsatz

    Die Bodycam wird nur bei einer konkreten Konflikt- oder Eskalationssituation eingeschaltet.

  • Information

    Unsere Mitarbeitenden informieren Sie vorher. Es gibt keine dauerhafte Videoüberwachung.

  • Schutz

    Die Nutzung ist für Mitarbeitende freiwillig. Der Einsatz der Bodycams erfolgt datenschutzkonform.

Weshalb wir Bodycams einsetzen

Datenschutz

Häufige Fragen und Antworten zum Einsatz von Bodycams

Nein. Reisen im Fernverkehr sind weiterhin sicher.

Damit das so bleibt, setzt die DB Fernverkehr AG schon heute verschiedene Maßnahmen für die Sicherheit ein. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeitende von DB Sicherheit in den Zügen.

Gleichzeitig erleben Mitarbeitende im gesamten DB-Konzern und im öffentlichen Personenverkehr häufiger aggressives Verhalten. Bodycams ergänzen deshalb die bestehenden Maßnahmen als weiterer Sicherheitsbaustein.

Ja, das Zugpersonal darf die Fahrgäste anlassbezogen mit Bodycams filmen.

Die DB Fernverkehr AG verfolgt damit das berechtigte Interesse, seine Mitarbeitenden vor Übergriffen zu schützen.

Ja. Die DB hat die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft und hält sie ein. Sie tauscht sich dazu fortlaufend mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden aus.

Für Reisende im Zug, die nicht digital unterwegs oder seheingeschränkt sind, haben die DB Mitarbeitenden die Datenschutzhinweise auf ihrem Handy hinterlegt und können diese bei Bedarf vorlesen.

Nein. Die Bodycam zeichnet derzeit nur Videos auf. Gespräche oder Töne nimmt sie zunächst nicht auf.

Die DB plant, Audioaufzeichnungen im dritten Quartal 2026 zu testen. Diese können die deeskalierende Schutzwirkung der Bodycams und die Beweissicherung erweitern. Die DB klärt dafür aktuell rechtliche Fragen mit den zuständigen Behörden.

Ja. Die DB Mitarbeitenden informieren Sie, bevor sie die Bodycam aktivieren.

Unser Zugpersonal aktiviert die Bodycam nur in eskalierenden Situationen. Vor Beginn der Aufnahme kündigt das Zugpersonal die Aufnahme deutlich an.

Die Bodycam-Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und auf einen geschützten Server übertragen. Dort bleiben sie 72 Stunden gespeichert. Danach löscht das System die Aufnahmen automatisch.

Nur die Bundespolizei kann auf die gespeicherten Bodycam-Aufnahmen zugreifen, falls ein entsprechender Strafantrag vorliegt und die Aufnahmen als Beweismittel genutzt werden. Die DB Fernverkehr AG kann die Aufnahmen nicht einsehen und wertet sie nicht aus.

Die Daten werden nur anlassbezogen an die Bundespolizei weitergegeben.

Beschäftigte der DB Fernverkehr AG dürfen eine Bodycam nur nach absolvierter Pflichtschulung tragen.

In der Schulung lernen sie:

  • wie sie die Bodycam einsetzen
  • welche rechtlichen Vorgaben gelten
  • wie sie mit Aufnahmen umgehen müssen

Mitarbeitende können die Bodycam auf dem Bahngelände auf dem Weg zu ihrem Einsatz oder von ihrem Einsatz tragen. Im privaten Umfeld ist das Tragen der Bodycam nicht zulässig.

Die Technik wird auf freiwilliger Basis genutzt. Dies bedeutet, dass nicht das gesamte Zug- oder Lounge-Personal mit einer Bodycam ausgestattet sein muss.

Schon heute sorgt die DB Fernverkehr AG mit verschiedenen Maßnahmen für mehr Sicherheit an Bord:

  • Sicherheitspersonal in stark frequentierten Regionen, im Nachtverkehr, an stark ausgelasteten Tagen, bei Großveranstaltungen und in besonderen Situationen
  • Verpflichtende Deeskalationstrainings und freiwillige Selbstschutztrainings für das Bordpersonal
  • Kostenlose Mitfahrt uniformierter Bundes- und Landespolizistinnen und -polizisten für mehr sichtbare Präsenz