Fahrradmitnahme im Fernverkehr
Fahrradtageskarte Nahverkehr
Fahrrad-Tageskarte Bayern
bwFahrrad
Fahrradtageskarte Niedersachsen
Wichtige Hinweise
Weitere Fahrrad-Services für Sie:
Häufig gestellte Fragen zur Fahrradmitnahme
Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
- In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
- In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Auch Fahrräder, die in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, dürfen Sie nicht mitnehmen.
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Sie dürfen pro Fahrrad nur einen (zusammengeklappten) Anhänger mitnehmen.
Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse. Sie können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.
Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen
Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons mit Fahrradstellplätzen halten werden.
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Hinweis: Das Zugpersonal kann beim Ein- und Ausladen nicht helfen.
Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? In der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen" finden Sie dazu Informationen. Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung. Hier finden Sie Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze.
Im Zug
Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie direkt in der Nähe Ihres Fahrrads.
Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Hinweis: Möglicherweise müssen Sie mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Das Ticket bwFahrrad ist ein Tag lang gültig im Geltungsbereich in Nahverkehrszügen Baden-Württembergs sogar bis nach Basel.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen.
Eine Übersicht der Strecken, auf denen ein zusätzliches Fahrradticket nötig ist, finden Sie auf bwtarif.info.
Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Die Fahrradkarte ist gültig:
- Für beliebig viele Fahrten in Niedersachsen, nach Bremen und Hamburg
- Bis nach Hengelo (NL)
Hinweis: Wird der IC zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole genutzt, wird neben der Fahrradtageskarte ein kostenpflichtiger Fahrradstellplatz im DB Reisezentrum notwendig.
Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Bis vor dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung kostenfrei. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen.
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.