Ihre Vorteile
- Auch einfach in der App buchen
- Ermäßigung für BahnCard-Inhaber:innen
- Fahrradmitnahme in allen Zügen und vielen Straßenbahnen und Bussen kostenfrei
Häufig gestellte Fragen zum MDV
Das MDV-Gebiet erstreckt sich anteilig über die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es umfasst die beiden Großstädte Halle (Saale) und Leipzig sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen, den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Altenburger Land.
Sie erhalten die meisten MDV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a. 24-Stunden-Karten, die MDV Wochenkarte und die MDV Monatskarte.
Wichtig: Die MDV Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte ABO Flex, Einzelfahrkarte Kind, Hopperticket Einzelfahrt, Hopperticket Hin- und Rückfahrt, MDV Extrakarte und MDV Extrakarte ABO Flex, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.
Ja. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle Verbundverkehrsmittel zu nutzen (TZ 110 [Leipzig] und TZ 210 [Halle]). Die Mitnahmeregelungen der BahnCard 100 für Familienkinder bis 14 Jahre gilt hier jedoch nicht.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
- Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.
Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des MDV im Downloadbereich.
Sie finden eine Übersicht der Angebote auf der Website der S-Bahn Mitteldeutschland.