Ihre Vorteile
- Gruppen bis zu 5 Personen, ideal für Tagesausflüge
- Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren fahren kostenfrei mit.
- Beliebig viele Fahrten innerhalb Baden-Württembergs an einem Tag
- Gültig in allen Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden sowie in fast allen Linienbusse in Baden-Württemberg
Häufig gestellte Fragen
Baden-Württemberg-Ticket:
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Reisenden: Das Ticket für eine Person erhalten Sie für 27 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 9 Euro für die Mitfahrt.
Baden-Württemberg-Ticket 1. Klasse
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Reisenden: Das Ticket für eine Person erhalten Sie für 35 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 17 Euro für die Mitfahrt.
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Gibt es für alle für nur 24 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 9 Euro für die Mitfahrt. Das Ticket ist am Geltungstag von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gültig; freitags, samstags, am 24. und 31. Dezember sowie vor baden-württembergischen Feiertagen bis 7 Uhr des Folgetages. Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen kostenfrei mitfahren - unabhängig, ob eigene oder nicht.
Baden-Württemberg-Ticket Young
Gibt es für alle unter 27 Jahren für nur 24 Euro, bis zu vier weitere Personen bezahlen jeweils 9 Euro für die Mitfahrt. Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen kostenfrei mitfahren - unabhängig, ob eigene oder nicht.
Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Young:
- Sie können an einem Tag Ihrer Wahl von 9 Uhr bis 3 Uhr des nächsten Tages reisen
- an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember sogar von 0 Uhr bis 3 Uhr des nächsten Tages
Baden-Württemberg-Ticket Nacht:
- montags bis freitags von 18 Uhr bis 6 Uhr des nächsten Tages
- an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember sogar bis 7 Uhr des nächsten Tages
bwTAG
- Gilt montags bis freitags schon ab 0 Uhr bis 3 Uhr morgens am Folgetag
- Samstags, sonntags, am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen gilt weiterhin das Baden-Württemberg-Ticket.
Mit Ihrem Baden-Württemberg-Ticket können Sie frei alle Nahverkehrszüge und Verkehrsmittel des Geltungsbereichs nutzen. Wo genau, sehen Sie in der Streckenkarte.
- Alle Nahverkehrszüge aller Eisenbahnunternehmen und alle Verbundverkehrsmittel (S-, U-, Straßenbahn, Busse)
- Gilt auf ausgewählten Strecken benachbarter Bundesländer und der Schweiz
Mit Ihrem Baden-Württemberg-Ticket können Sie frei alle Nahverkehrszüge und Verkehrsmittel des Geltungsbereichs nutzen. Wo genau, sehen Sie in der Streckenkarte.
Nein. Für die Mitnahme von Fahrrädern brauchen Sie eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
Ausnahmen:
- Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenfreien Mitnahme von Fahrrädern gelten. Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Verbünden und Regionalbereichen.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet.
Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes müssen Sie bei der Buchung den deutschen Begriff "Hund" anstelle des Namens eines Reisenden eintragen.
- Ja. Ihr Länder-Ticket oder Ihr Quer-durchs-Land-Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und Ihre Mitfahrer:innen können auch unterwegs dazu steigen.
- Wer und wie viele Personen mit Ihnen reisen, wird jedoch bereits beim Kauf der Fahrkarte festgelegt - der Austausch Ihrer Reisebegleiter ist daher nachträglich nicht zulässig.
- Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Ihre Namen mit der Bitte nach einem Ausweis überprüft werden.
Das Länder-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch ein Bundesland reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet.
Darum ist ein Länder-Ticket oder ein Quer-durchs-Land-Ticket nur gültig, wenn die Namen und Vornamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind. Personen, die unterwegs zusteigen, müssen unmittelbar nach ihrem Zustieg Namen und Vornamen auf dem Ticket eintragen.
Die Eintragungen können wie nachfolgend beschrieben vorgenommen werden:
Bei Tickets, die in DB Reisezentren und DB Agenturen gekauft wurden:
- Die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
- Die Mitfahrer und Mitfahrerinnen auf der Rückseite
Bei Tickets, die online gekauft und als Online-Ticket ausgegeben wurden:
- Die Namen aller Reisenden sind bereits im Buchungsprozess anzugeben
Bei Tickets, die am DB Automaten gekauft wurden:
- Alle Reisenden in den dafür vorgesehenen Zeilen
Bei Tickets, die bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus), gekauft wurden:
- Alle Reisenden an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte
Nein. Mit den Länder-Tickets, mit dem Quer-durchs-Land-Ticket oder mit weiteren regionalen Tickets werden Reisen bereits stark vergünstigt, daher gibt es keine zusätzlichen Rabatte.
Die Beförderungsbedingungen und Geltungsbereiche der Länder-Tickets und der regionalen Tickets der einzelnen Bundesländer finden Sie unter